Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Job-Aqtiv-Gesetzentwurf ist halbherzig und kontraproduktiv

(Berlin) - Der von der Koalition vorgelegte Job-Aqtiv-Gesetzentwurf verfehlt das Ziel einer stärker aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Die vorgesehene Ausweitung der Aufgaben für die Arbeitslosenversicherung kann zu erheblichen Ausgabensteigerungen führen. Damit wird die dringend erforderliche Beitragssatzsenkung in der Arbeitslosenversicherung in weite Ferne verschoben. Das Gesetz darf so nicht verabschiedet werden, erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt, am 27. September 2001 in Berlin.

Vor allem der geplante Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung ist der falsche Weg. Er unterläuft die konsequente Ausrichtung der Arbeitsförderung auf die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und zapft die Kasse "Arbeitslosenversicherung" unverhohlen für kommunale Aufgaben wie den Bau von Straßen, Schulen oder Kläranlagen an. Eine Finanzierung derartiger Aufgaben durch Lohnzusatzkosten ist der Gipfel arbeitsmarktpolitischer Unvernunft, sagte Hundt.

Ich warne darüber hinaus nachdrücklich vor dem Einstieg in eine umfassende öffentliche Förderung der betrieblichen Weiterbildung. Wenn nun Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion die Verantwortung dafür auf die Arbeitslosenversicherung verlagern wollen, und dies gar als einen "zentralen Paradigmenwechsel" des Gesetzes loben, widerspreche ich dem mit Nachdruck, erklärte Hundt. Wer der öffentlichen Finanzierung der betrieblichen Weiterbildung das Wort redet, der wird den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ins Uferlose treiben.

An die Stelle betrieblicher Verantwortung wird ein neues, gewaltiges Umverteilungssystem treten, dessen Verwaltungskosten einen erheblichen Teil der aufzubringenden Mittel aufzehren. Auch die sozialpolitisch motivierte Ausweitung von Leistungsansprüchen widerspricht dem Sparwillen der Regierungskoalition in der Arbeitslosenversicherung, erklärte Hundt.

Angesichts dieser gravierenden Mängel des Gesetzentwurfes werden die positiv zu bewertende Verbesserung des Vermittlungsprozesses durch Eingliederungsvereinbarungen und eine verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistern konterkariert. Vor allem aber wird das Ziel einer grundlegenden Neuorientierung der deutschen Arbeitsmarktpolitik durch Versäumnisse verfehlt.

Die Arbeitgeber fordern hierzu unter anderem eine aktivierende Neuordnung der Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit, eine rasche Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie die Umgestaltung und mittelfristige Abschaffung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sagte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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