Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

JOB-AQTIV-Gesetz schafft keine Wende am Arbeitsmarkt

(Berlin) - Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erfüllt das JOB-AQTIV-Gesetz nicht die Erwartungen an eine tatsächliche Reform der Arbeitsförderung. „Wir vermissen angesichts der 1,3 Mio. Langzeitarbeitslosen zwingend notwendige und längst überfällige strukturelle Veränderungen“ erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg am 12. Oktober in Berlin anlässlich der 15. Oktober stattfindenden Anhörung im Bundestagsausschuss.

Die hohe Arbeitslosigkeit ist Hauptgrund für den Bezug von Sozialhilfe und belastet seit Jahren die Haushalte der Kommunen. Steigende Arbeitslosenzahlen werden diese Tendenz noch verstärken.

Die Kommunen haben erhebliche Anstrengungen unternommen, Sozialhilfeempfänger in Arbeit zu bringen. Zur Zeit befinden sich 400.000 Sozialhilfeempfänger durch Vermittlung der Kommunen in Beschäftigung. Gleichwohl belastet die Arbeitslosigkeit die Sozialetats der Städte und Gemeinden mit über 8 Mrd. DM. Die eigenen Möglichkeiten, weitere Beschäftigung anzubieten, sind nicht zuletzt aufgrund der sich weiter zuspitzenden Finanzlage der Städte und Gemeinden ausgeschöpft. "Den Kommunen fehlt das Geld für dringend notwendige Investitionen, um Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen", stellte Landsberg fest.

Aus Sicht des DStGB müssen die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik umfassend neu gestaltet werden. Dazu zählen u.a. folgende Forderungen:

-Rechtliche Harmonisierung der Voraussetzungen und Instrumente von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

-Allen Arbeitslosen müssen die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen.

-Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und Sozialhilfeverwaltung.

-Personelle und qualitative Stärkung der Vermittlungstätigkeit bei der Arbeitsverwaltung.

-Gleiche Zumutbarkeitskriterien zur Arbeitsaufnahme unter den Bedingungen des BSHG.

-Konsequente Umsetzung des Prinzips von „Fördern und Fordern“. Im Vordergrund steht die Eigeninitiative des Einzelnen. Sperrzeiten müssen auch für die Sozialhilfe gelten.

-Stärkung des Arbeitsmarktes für Geringqualifizierte z. B. durch Kombi-Lohn-Modelle außerhalb der Sozialhilfe.

-Vereinfachung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Pauschalierung der Regelsätze.

-Herausnahme der Kinder aus der Sozialhilfe durch Schaffung eines ausreichenden Familienleistungsausgleichs, gleichzeitig deutliche Steigerung der Anreize für Sozialhilfeempfänger, Arbeit aufzunehmen.

Gleichzeitig warnt der DStGB vor einer Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe. „Es liegen bislang keine schlüssigen Konzepte vor, wie den Kommunen die rund 30 Mrd. DM für Arbeitslosenhilfeempfänger aufgebrachten Kosten erstattet werden könnten“, stellte Landsberg fest. Er forderte satt dessen die Bundesregierung auf, ausreichende Mittel für die Arbeitsförderung bereit zu stellen. Es sei zu befürchten, dass das JOB-AQTIV-Gesetz aufgrund der angestrebten Kostenneutralität einer geringeren Zahl von Arbeitslosen eine Beschäftigung vermitteln könne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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