Pressemitteilung | Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB)

Jetzt neu: Mustervertrag für Energiespar-Contracting

(Berlin) - Ab sofort können kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die Energiespar-Contracting anbieten, für ihre Maßnahmen einen neuen Mustervertrag nutzen. Der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB), Bürgschaftsbanken und Experten aus Energieagenturen und Handwerk haben den Vertrag entwickelt. Er erleichtert Contractoren und ihren Kunden den Vertragsabschluss.

Die 16 deutschen Bürgschaftsbanken vergeben seit Januar 2016 Bürgschaften für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben von KMU. Das Angebot ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung und fördert die Energiewende.

"Wir bieten den Unternehmen einen schlanken Mustervertrag. Er erleichtert ihnen die vertragliche Umsetzung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. Das wird die Nachfrage nach Contracting-Bürgschaften voranbringen", sagt der VDB-Vorsitzende Guy Selbherr.

Rüdiger Lohse, Leiter des Kompetenzzentrums Contracting der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg, hat den Vertrag als Experte mit entwickelt. Lohse: "Der Markt für Energiespar-Contracting ist extrem wichtig, aber klein. Ein Grund sind die bisher umfangreichen und komplizierten Verträge. Der neue VDB-Mustervertrag ist eine Gelegenheit, den Markt zu erschließen. Mit einfacheren Verträgen können Contractoren insbesondere aus dem Handwerk endlich mehr kleine und mittlere Gebäude energieeffizient umbauen."

Energieeinspar-Contracting-Vorhaben sind oft mit größeren Investitionen verbunden. Mit Contracting-Bürgschaften können sowohl Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen als auch Avale zugunsten des Contractors oder seines Kunden abgesichert werden. Dafür haben Bundesregierung, Bundesländer und Bürgschaftsbanken höhere Bürgschaftsobergrenzen in Höhe von 2 Millionen Euro vereinbart (normalerweise 1,25 Millionen Euro). Das gilt für Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen. Der VDB-Mustervertrag ist keine Voraussetzung für die Beantragung einer Contracting-Bürgschaft. Contractoren, die den Vertrag nutzen, durchlaufen bei den Bürgschaftsbanken aber ein vereinfachtes, standardisiertes Prüfungsverfahren.

Der Vertrag ist öffentlich und als "Open Source" angelegt. Er ist modular aufgebaut und wegen kreditrechtlicher Vorgaben mit der BaFin abgestimmt. Die erste Fassung ist auf zwei typische Projekte zugeschnitten, soll aber von allen Beteiligten weiterentwickelt werden.

Den Mustervertrag gibt es zum Download unter: www.contracting-buergschaft.de

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) Pressestelle Schützenstr. 6a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2639654-0, Fax: (030) 2639654-20

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