Jetzt ist der Gesetzgeber zu raschem Handeln aufgefordert
(Bonn) - Zum aktuellen Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes (DL), Josef Kraus, in einer ersten Stellungnahme:
Nach dem Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 war damit zu rechnen, dass höchstrichterlich auch in Sachen Kopftuch die Verpflichtung des Staates und seines Lehrpersonals zur weltanschaulichen Neutralität betont wird.
Da die Verfassungsrichter dies jetzt offenbar etwas anders sehen, sind nunmehr die Landesparlamente gefragt, die Erlaubnis bzw. das Verbot zum Tragen religiöser Symbole möglichst rasch gesetzgeberisch im Sinne der Neutralitätsverpflichtung zu regeln.
Andernfalls ist zu befürchten, dass der Schulfriede auch nach dem Kopftuch-Urteil an manchen Schulen gefährdet sein kann. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Eltern weigerten, ihr Kind in die Klasse einer Kopftuch tragenden Lehrerin zu schicken.
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