Pressemitteilung | k.A.

Jeder Stromkunde kann seinen Anbieter frei wählen / Branchenverband weist pauschalen Missbrauchs-Vorwurf zurück/ Bei Preiserhöhungen können Stromkunden den Lieferanten wechseln

(Berlin) - Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, weist den pauschalen Vorwurf zurück, Stromunternehmen nutzten eine marktbeherrschende Stellung aus, wenn sie bei den Kunden darauf bestehen, dass sie ihre Rechnung voll bezahlen. "Der Wettbewerb im Strommarkt funktioniert. Jeder Stromkunde kann seinen Anbieter frei wählen. Wie in jedem anderen liberalisierten Markt können auch die Kunden im Strommarkt ihren Lieferanten wechseln, wenn er den Preis erhöht", betonte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller.

Die Stromkunden hätten also eine Ausweichmöglichkeit, wenn sie mit einem Anbieter nicht zufrieden sind. "Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist viel einfacher, als durch die Kürzung der Stromrechnung einen Rechtsstreit auszulösen", erklärte Meller zur Kritik des Bundeskartellamtes, Kunden hätten bei Preiserhöhungen keine Möglichkeit, auf andere Versorger auszuweichen.

Die Strompreise für die Haushalte seien außerdem staatlich genehmigt. "Wenn Preise von einer Behörde bereits geprüft und genehmigt wurden, sind sie angemessen", betonte Meller. Eine gerichtliche Überprüfung der "Billigkeit" der Preisbildungsfaktoren sei von den Gerichten für den liberalisierten Strommarkt stets abgelehnt worden. "In allen Hauptsacheverfahren wurde diese Prüfung mit der Begründung abgelehnt, dass der Kunde zu einem anderen Versorger wechseln kann", erklärte Meller. Der Kunde sei nicht auf die Versorgung durch diesen einen Stromversorger angewiesen. Entsprechende Rechtssprechung existiere auch für andere liberalisierte Märkte.

"Auch ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann bei einer Strompreisanpassung nicht einfach unterstellt werden", betonte Meller. Zum einen sei aufgrund der Wechselmöglichkeit ein bundesweiter Strommarkt zugrunde zu legen. Meller: "Diese Wahlfreiheit der Kunden spricht eindeutig gegen eine marktbeherrschende Stellung eines örtlichen Versorgers." Zum anderen stelle eine Preisanpassung keineswegs automatisch den Missbrauch einer möglicherweise bestehenden marktbeherrschenden Stellung dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW), Hauptgeschäftsstelle Patricia Nicolai, Leiterin, Presseabteilung Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: (030) 726147-0, Telefax: (030) 726147-140

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