Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Jahressteuergesetz verteuert Bildung für die Wirtschaft / Geplante Umsatzsteuerbefreiung für Seminare und Kongresse führt zum Wegfall des Vorsteuerabzuges der Anbieter / VDZ fordert differenziertes Steuermodell

(Berlin) - Der VDZ kritisiert die geplante Verteuerung von Seminaren und Kongressen im Jahressteuergesetz 2013. "Die Änderung, über die hier debattiert wird, schadet der deutschen Wirtschaft", erklärte Dirk Platte, Justiziar im VDZ, auch stellvertretend für einen großen Teil führender Seminaranbieter.

"Mitarbeiter deutscher Unternehmen werden zukünftig 10 bis 15 Prozent mehr für Weiterbildungsangebote aufwenden müssen als bisher." Dies sei Folge der geplanten Neuregelung im Umsatzsteuergesetz. Danach seien zukünftig alle Bildungsangebote ohne Umsatzsteuer anzubieten. Diese auf den ersten Blick für den Verbraucher günstige Regelung entpuppt sich als Kostentreiber für gewerbliche Seminaranbieter. Ihnen werde dadurch das Recht zum Abzug der Vorsteuer auf die Kosten der Seminare abgeschnitten.

Bisher konnten sich Anbieter bestimmter berufsbildender Leistungen durch ein so genanntes Bescheinigungsverfahren von der Umsatzsteuer befreien lassen. Die übrigen Seminaranbieter mussten ihre Leistungen - wie im normalen Wirtschaftsverkehr üblich - mit Mehrwertsteuer abgeben. "Ohne Not schafft der Regierungsentwurf diese Differenzierung ab", erklärte Platte weiter. "Die Richtlinie, auf die sich die Änderung stützt, geht selbst vom Fortbestand umsatzsteuerbarer Bildungsangebote aus." Sie spreche an mehreren Stellen die "der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen" an.

"Das Gesetz muss korrigiert werden", forderte Platte, "sonst ist die Wirtschaft der große Verlierer - auf Anbieter- wie auf Abnehmerseite." Allen Interessen werde gedient, wenn die Umsatzsteuerbefreiung beispielsweise davon abhängig gemacht würde, ob ein Anbieter von Weiterbildungsangeboten sich überwiegend an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Abnehmer richte. "Hierdurch wäre vor allem dem politischen Ziel, Bildung für den Bürger preisgünstig zu halten, Rechnung getragen", argumentierte der VDZ-Justiziar. "Und auf der anderen Seite bliebe es im gewerblichen Bereich bei der Neutralität der Umsatzsteuer auf allen Stufen."

Ein Ausführliches Gutachten zum Thema können Sie hier herunterladen:
http://www.vdz.de/fileadmin/vdz_de/user_upload/download/presse/downloads/Gutachten_Jahressteuergesetz.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Peter Klotzki, Geschäftsführer, Presse und Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

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