Jahressteuergesetz 2009 / BdSt sieht Nachbesserungsbedarf
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung auf, die heute (18. Juni 2008) im Kabinett geplante Abstimmung zum Jahressteuergesetz 2009 für Nachbesserungen des Regierungsentwurfes zu nutzen. Der erst gestern (17. Juni 2008) bekannt gewordene Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz enthält nochmals erhebliche Verschlechterungen für den Steuerzahler. So ist geplant, den Vorsteuerabzug bei sowohl betrieblich als auch privat genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent zu beschränken. Diese pauschale Vorgehensweise geht völlig an der Realität vorbei. Unabhängig vom Anteil der tatsächlichen privaten Nutzung, soll der Steuerzahler danach pauschal nur noch die Hälfte der Vorsteuer geltend machen können. Gerade bei Steuerzahlern, die ihren Pkw nur zu einem geringem Prozentsatz privat nutzen, führt dies zu erheblichen Verschärfungen. Auch der neu eingefügte § 2a EStG bringt einschneidende Änderungen bei der Verlustverrechnung mit sich. Diese Regelung schränkt Verrechnungen mit Auslandsverlusten erheblich ein.
Zu begrüßen sind die Nachbesserungen zum Abzug von Schulgeld für freie Schulen. Hier hatte sich der Bund der Steuerzahler bereits im Vorfeld massiv für Korrekturen eingesetzt. Auch die geplante Besteuerung von Streubesitzdividenden (geringe Beteiligung an anderen Unternehmen) wurde wieder aus dem Entwurf entfernt. Trotz dieser Teilerfolge muss der Regierungsentwurf nochmals umfassend auf den Prüfstand, fordert der Bund der Steuerzahler.
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