Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Jahresbericht der Regulierungsbehörde zeigt für den Briefsektor eine rückläufige Entwicklung

(Bonn) - Nach Einschätzung des BdKEP liegt die Zahl der Betriebsaufgaben höher als von der RegTP in ihrem Jahresbericht angegeben, da viele ihre Lizenz nicht oder noch nicht zurück gegeben haben. Der BdKEP geht von bis zu 40 Prozent Betriebsaufgaben aus im Lizenzbereich für höherwertige Briefdienstleistungen. Die RegTP spricht in ihrem Jahresbericht von 372 Lizenzen, die nicht genutzt werden. 221 Briefdienste haben ihre Tätigkeit definitiv eingestellt.

In der Praxis negativ zu bewerten ist die Teilleistungsentscheidung der RegTP, da sie nur von Endkunden, aber nicht von Briefdiensten für ihre Kunden benutzt werden kann. 265 Endkunden nutzen die Teilleistungsregelung mit hohem Preisnachlass, 265 Kunden weniger, die von den Briefdiensten zufrieden gestellt werden können. Rechnerisch hat damit jeder zweite Briefdienst einen großen Kunden verloren, der als Basis für die regionale Existenz von erheblicher Bedeutung ist. Faktisch sind nach Kenntnis des BdKEP bei vielen Briefdiensten größere Kunden aufgrund des niedrigen Preisangebots der DPAG wieder abgewandert, der Beginn des wirtschaftlichen Aus.

Zwei zusätzliche Meilensteine in der fortgesetzten Beengung des Wettbewerbs im Postsektor werden zu weiteren Betriebsstillegungen beitragen.

Die eine Wettbewerbsbeengung ist die bereits durch Bundesrat und Bundestag am 20. Dezember 2001 auf der Bundesratsitzung in der Weihnachtszeit nahezu unbemerkt vollzogene Postgesetzänderung: Die DPAG wird für die Dauer ihrer Exklusivlizenz zur Universaldienstleistung verpflichtet. Damit rückt eine Änderung der Umsatzsteuerbefreiung der DPAG in weite Ferne. Ebenso erhalten Prozesse gegen Wettbewerber eine neue Grundlage, da nun die DPAG auf eine tatsächliche wirtschaftliche Verpflichtung verweisen kann.

Wettbewerb wird weitergehend ausgeschaltet und die DPAG erneut zum Monopolisten defacto ernannt. Vorher war es immerhin möglich, dass ein Wettbewerber in einem regionalen Bereich zum Universaldienst durch die RegTP hätte verpflichtet werden können. Nun sind selbst die Kompetenzen der RegTP beschnitten.

Die zweite Wettbewerbsbeengung ist das nächstes Jahr einsetzende Price Cap Verfahren. Hierdurch wird nicht mehr wie bisher der einzelne Briefpreis festgelegt sondern ein Gesamtpreis für einen Warenkorb unterschiedlicher Briefgrößen. Es steht damit der DPAG relativ frei, die Portogestaltung auch als Wettbewerbsinstrument einzusetzen.

Sollte sie den Preis für den Standardbrief senken, was bisher von der Politik gefordert, von der DPAG aber noch abgelehnt wird, werden unausweichlich weitere Betriebsaufgaben folgen.

Für den BdKEP ist die Handlungsmaxime dieser Regierung klar erkennbar. Der begonnene Liberalisierungsprozess im Postsektor wird zurückgeschraubt und der Übergang zu mehr Wettbewerb auf St. Nimmerlein verschoben Briefentwicklung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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