Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

IW Köln stellt Studie zu Abschreibungsbedingungen für den Mietwohnungsneubau vor / Unternehmerische Immobilienwirtschaft sieht sich bestätigt / Die Erhöhung der AfA von 2 auf 4 Prozent ist dringend erforderlich zur Sicherung von Wohnraum in Deutschland

(Berlin) - Gestern stellte das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln die Studie zur steuerlichen Abschreibung von Wohnimmobilien vor. Danach wirken sich die derzeit geltenden Abschreibungsregeln negativ auf die Neubautätigkeit, auf Ersatzneubauten und umfangreiche Sanierungen aus. Eine Erhöhung der Abschreibungssätze auf das steuerlich neutrale Maß von 4 Prozent, würde Investitionen in energetische Sanierungen oder altersgerechte Wohnanlagen fördern.

"Der BFW als Spitzenverband der unternehmerischen Immobilienwirtschaft fordert schon lange, die Abschreibungssätze für Mietwohnungen auf 4 Prozent zu erhöhen, da die bisherigen 2 Prozent nicht den tatsächlichen Wertverzehr einer Immobilie wiederspiegeln. Durch die Studie des IW Köln sehen wir uns daher nun auch wissenschaftlich in unserer Haltung bestätig", folgert Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, aus der Studie des IW Köln.

"Mit der 2 Prozent Regel waren Neubauten und Sanierungen bisher steuerlich gegenüber alternativen Investitionen benachteiligt, was zur Verringerung der Bautätigkeit und höheren Mieten beigetragen hat. Wollen wir aber günstige Mieten in Deutschland sichern, muss der Wohnungsneubau entsprechend angekurbelt werden. Denn nur ein breites Angebot an Wohnung schafft den notwendigen Wettbewerb für bezahlbare Mieten auf dem Markt", so Rasch. Nicht nur die Metropolregionen wie München, Hamburg oder Köln, wo derzeit die Wohnraumnachfrage steigt, würden von einer erhöhten Abschreibung profitieren. Auch auf schwierigen Märkten mit geringen Renditeaussichten würden so Investitionen in den Mietwohnungsneubau ausgelöst werden.

Beim derzeitigen Abschreibungssatz von 2 Prozent lohnt sich für Eigentümer und Vermieter keine umfassende Sanierung, sondern nur kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, die sofort als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden könnte. In der Folge lohnen sich umfangreiche Maßnahmen häufig nicht, obwohl sie sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus Klimaschutzgründen sinnvoll wären. Ein höherer Abschreibungssatz würde dazu beitragen, die Entscheidungsgrundlagen zu verbessern und mehr Anreize für umfangreiche Sanierungen zu setzen.

Der BFW fordert im Zuge der Bundestagswahlen die Parteien nun auf, die steuerliche Abschreibung entsprechend der Handlungsempfehlung des IW Köln anzupassen.

Die Studie sowie begleitendes Material finden Sie unter diesem Link: http://www.iwkoeln.de/de/presse/veranstaltungen/beitrag/pressefruehstueck-iw-studie-zu-abschreibungssaetzen-fuer-wohnimmobilien-115802

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Dennis Beyer, Pressesprecher Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Fax: (030) 32781-299

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