Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Wie "Eigentum und Klimaschutz" sowie "Klimaschutz und Sozialverträglichkeit" miteinander funktionieren können

(Berlin) - Bundestag und Bundesrat stimmen heute und morgen über die Novelle des Klimaschutzgesetzes ab. Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber die nationalen Klimaschutzziele verschärfen und Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral machen. Der Immobilienverband Deutschland IVD bemängelt, dass das Gesetz zu abstrakt und unbestimmt ist, inwieweit die neu justierten Zielvorgaben erreicht werden können. Damit wird das Gesetz weiterhin den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, welches das vorherige Klimaschutzgesetz auch aufgrund seiner Unbestimmtheit gerügt hat.

"Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber die Ziele erhöht, gleichzeitig aber kein Konzept vorlegt, wie das erfolgen soll. Die am Mittwoch beschlossenen Fördermittel auch für die energetische Sanierung sind zu begrüßen, sie sind aber nur ein Baustein. Was mir fehlt, ist ein klares politisches Bekenntnis zum Wirtschaftlichkeitsgebot", sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.

Mit seiner immobilienpolitischen Reform-Agenda 2025 zeigt der IVD konkrete Lösungsansätze auf, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe beim Klimaschutz zu meistern und einen umfassenden Sanierungszwang zu verhindern. "Dieser Herausforderungen müssen von allen gesellschaftlichen Gruppierungen und Milieus sowie vom Staat finanziert werden. Dabei müssen folgende Prämissen berücksichtigt werden: Die Investitionen müssen für den Vermieter finanzierbar und wirtschaftlich sein. Die Mieterhöhungen dürfen die Mieter nicht überfordern. Die Maßnahmen, die für den Neubau und den Bestand gelten sollen, müssen effektiv sein. In Bezug auf die investierte Summe muss der höchstmögliche Vorteil für die Umwelt erreicht werden", sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.

Unter dieser Maßgabe hat der IVD unter Beteiligung namhafter Wissenschaftler und Immobilienexperten Lösungsansätze entwickelt, die unter anderem "Eigentum und Klimaschutz" und "Klimaschutz und Sozialverträglichkeit" in Einklang bringen.

Eigentum und Klimaschutz

Die meisten Wohngebäude in Deutschland sind Ein- und Zweifamilienhäuser (15,7 Mio. von 18,9 Mio. Wohngebäuden). Hier sieht der IVD großes Potenzial. Jährlich erwerben nach Angaben des Kantar Instituts rund 410.000 Haushalte in Deutschland selbstgenutztes Wohneigentum. In den vergangenen Jahren waren 77 Prozent der erworbenen Objekte entweder freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser. Der Anteil der neugebauten Objekte liegt bei rund 20 Prozent.

Die Fokussierung der Energiepolitik auf den Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand kann die Sanierungsquote, die zum Erreichen der Klimaziele erforderlich ist, steigern, wenn man dabei den Zeitpunkt des Eigentümerwechsels berücksichtigt. An einem ungenutzten Gebäude können leichter entsprechende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden als an einem bewohnten Haus. Der IVD schlägt deshalb eine Förderung der energetischen Sanierung zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs vor.

Zudem könnte das Baukindergeld mit einer energetischen Komponente neu aufgelegt werden. So ist denkbar, dass eine zusätzliche Prämie nur ausgezahlt wird, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes oder der Heizungsanlage ergriffen werden.

Der IVD nimmt auch die Grunderwerbsteuer ins Visier. Derjenige, der nach Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie energetische Modernisierungen innerhalb einer bestimmten Zeit vornimmt, könnte die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise erstattet bekommen, so der Vorschlag.

Klimaschutz und Sozialverträglichkeit

Aus Sicht des IVD sollte alles, was der Fiskus aus der CO2-Bepreisung im Gebäudebereich einnimmt, zweckgebunden für die energetische Modernisierung des Gebäudebestands zur Verfügung stehen, damit die Investition für den Vermieter wirtschaftlich ist und für den Mieter warmmietenneutral bleibt.

Der Zugang zu Förderprogrammen sollte auch hinsichtlich des neu aufgelegten Klima-Sofortprogramms erleichtert werden. Kurze Anträge, Reduzierung der Anforderungen zum Erhalt der Mittel, unabhängiger verlässlicher Ratschlag für Eigentümer durch Handwerker würden Sicherheit geben und Kosten senken.

Handlungsbedarf sieht der IVD unter anderem auch beim geförderten Wohnungsbau. Mit dem Absenken der zulässigen Flächen des sozialen Wohnungsbaus bei der Ausschreibung von Fördermitteln ließen sich nicht nur mehr, sondern auch energetisch effizienter, schneller und kostengünstiger Wohnungen errichten.

Weitere Vorschläge des IVD, um den Klimaschutz und die Sozialverträglichkeit in Einklang zu bringen, umfassen zum Beispiel auch die Bauordnung, in der ein Wirtschaftlichkeitsgebot verankert werden sollte oder die Privilegierung des Umbaus gegenüber dem Neubau.

Alle Aspekte finden Sie in der immobilienpolitischen Reform-Agenda 2025 des IVD mit dem Titel "Das Sowohl-als-auch-Prinzip": https://ivd.net/wp-content/uploads/2021/06/2021-05-27_IVD_Reformagenda_WEB_klein.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Heiko Senebald, Leiter Kommunikation Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Fax: (030) 275726-49

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