Italien und Spanien mit neuen Verkehrsvorschriften
(Stuttgart) - Für Autotouristen sieht die Verkehrswelt jenseits der Alpen und Pyrenäen anders aus. Wie der ACE Auto Club Europa am Montag in Stuttgart mitteilte, gilt in Italien vom 01. April 2004 an eine amtliche Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten. An die neue Regel müssen sich nicht nur Fahrer von Autos mit italienischem Kennzeichen halten. Alle Autofahrer, die in Italien wegen einer Panne oder eines Unfalls liegen bleiben, müssen bei Verlassen des Wagens eine Warnweste anlegen. Wer die neue Vorschrift missachtet, zahlt eine Geldbuße in Höhe von rund 34 Euro. In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht bislang nur im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, betonte der ACE. Auf der Autobahn A4 in Italien werden neuerdings bei Nebel so genannte Safety -Cars eingesetzt. Mit dem Schriftzug "follow me" sollen Raser auf diese Weise ausgebremst werden. Grund: Auf Autobahnen in der italienischen Po-Ebene hatten sich in der Vergangenheit häufig Verkehrsunfälle wegen zu hoher Geschwindigkeit im Nebel ereignet. Die Safety-Cars reihen sich zwischen die Autos ein und geben damit den nachfolgenden Fahrzeugen das Tempo vor. Bei Nebel sind auf Autobahnen in Italien maximal 50 km/h erlaubt. Auf der Brenner Autobahn (A22) gilt für Autos mit Wohn- oder Gepäckanhänger außerdem ein absolutes Überholverbot. Ferner macht der ACE darauf aufmerksam, dass in Italien außerhalb bewohnter Ortschaften alle Fahrzeuge auch tagsüber das Abendlicht einschalten müssen. Wie in Deutschland gilt auch in Italien das so genannte Handyverbot. Dem Fahrer ist lediglich das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Bei schlechten Verkehrsverhältnissen, etwa wegen Nässe auf der Fahrbahn, wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h auf 110 km/h herabgesetzt.
Wer mit dem Auto noch Spanien in den Urlaub fährt, muss ebenfalls neue Verkehrsvorschriften beachten. So dürfen Kinder unter 3 Jahren im Auto nur noch in geprüften Kindersitzen mit fahren. An Tankstellen dürfen während des Zapfvorgangs weder Mobiltelefone noch Autoradios benutzt werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile auf Landstraßen wurde von bislang 80 km/h auf 70km/h herabgesetzt. Bei so genannten Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 80 km/h und auf Autobahnen darf nicht schneller als 90 km/h gefahren werden. Wer die erlaubte Geschwindigkeit um 10 bis 19 km/h überschreitet, muss mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen, warnte der ACE. Umgekehrt müssen Fahrzeugführer die Warnblinkanlage betätigen, wenn ihr Wagen auf Autobahnen die erwartete Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht erreicht. Wie in Italien, gilt auch in Spanien die Warnwestenpflicht. Sie tritt jedoch erst am 24. Juli 2004 in Kraft.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Schmidener Str. 233, 70374 Stuttgart
Telefon: 0711/53030, Telefax: 0711/5303168