IT - Sicherheitsgesetz nicht verfassungskonform
(Berlin) - Am morgigen Freitag, den 20. März 2015, berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz.
Ein vom Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. (CSRD e.V) bei der renommierten Berliner Anwaltskanzlei Knauthe in Auftrag gegebenes Gutachten offenbart alarmierende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Die Verfassungsrechts-Experten Christoph Ahlhaus und Endrik Holzinger führen in einer umfassenden Stellungnahme detailliert sieben verfassungsrechtliche Bedenken auf, wie beispielsweise die fehlende Einbindung der informationstechnischen Strukturen des Bundes.
Rechtsanwalt Christoph Ahlhaus war nicht nur Erster Bürgermeister in Hamburg, sondern in seiner Zeit als Innensenator auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz in Deutschland. Er hält nach ausführlicher Analyse das Gesetz für nicht verfassungskonform. Innensenator a.D. Ahlhaus meint " Ziel des Gesetzes soll die Erhöhung der Sicherheit der IT-Systeme für das Funktionieren des Gemeinwesens sein. Dem widerspricht es, wenn Bundesbehörden keinen den privaten Infrastrukturen vergleichbaren IT-Schutz gewährleisten müssen. Weitere sechs Punkte die nicht verfassungskonform sind, wurden herausgearbeitet." "Bei einem für die Verbesserung der Cybersicherheit so relevanten Gesetz ist es wichtig, dass etwaige offene verfassungsrechtliche Verstöße zügig korrigiert werden, damit das Gesetz dann auch schnell und praktikabel umgesetzt werden wird. Daher ist es notwendig aktiv die Adressaten des Gesetzes einzubinden, damit die Cybersicherheit nachhaltig verbessert wird.", so der Präsident des CSRD e.V., Arne Schönbohm. "Ansonsten fehlt dem Vorhaben die politische Glaubwürdigkeit", so Schönbohm weiter.
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