Pressemitteilung | k.A.

IT-Administrator und Geschäftsführer zahlen Strafe für Lizenzverstöße / Unternehmen zahlt über 600.000 Euro für den Einsatz unlizenzierter Software: BSA verbucht bislang größten Erfolg in Deutschland

(München) - Die BSA hat ihren bislang größten Ermittlungserfolg gegen die gewerbliche Nutzung unlizenzierter Software in Deutschland erzielt. Ein überregional tätiger Groß- und Einzelhändler von Bürobedarf und EDV bezahlte insgesamt über 600.000 Euro an Schadensersatz und Lizenzgebühren für illegal verwendete Software. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführer und den IT-Administrator der Firma erst nach Zahlung einer beträchtlichen Geldauflage eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte nach einer gleichzeitigen Durchsuchung von acht Niederlassungen der Firma unlizenzierte Software auf über 300 Rechnern im Wert von einer halben Million Euro festgestellt.

Es war der Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters an die BSA, der den Anstoß gab: In einem anonymen Schreiben und einem Anruf bei der BSA-Ermittlungshotline berichtete er von der massiven Unterlizenzierung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Nach einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Mitte 2005 durchsuchte diese in einer konzertierten Aktion Filialen des Unternehmens in drei Bundesländern. Die Polizeibeamten überprüften Rechner um Rechner und fanden dabei über 750 nicht lizenzierte Installationen von Software der BSA-Mitgliedsfirmen.

Die Folgen waren für das Unternehmen, seine Geschäftsführer und den IT-Administrator schmerzhaft: Die Firma musste fehlende Lizenzen für über 280.000 Euro nachkaufen und sich zusätzlich in einem Vergleich zu einer Schadensersatzzahlung von weiteren 325.000 Euro verpflichten.

Weiterhin mussten neben dem Unternehmen auch seine Geschäftsführer persönlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben. Das Strafverfahren gegen die Geschäftsführer und den IT-Administrator wurde erst gegen Zahlung einer erheblichen Geldauflage eingestellt.

"IT-Administratoren befinden sich oft in einer Zwickmühle: Sie werden häufig von der Geschäftsführung angewiesen, die Verwendung von unlizenzierter Software zu dulden oder sogar zu veranlassen. Für die damit begangenen Urheberrechtsverletzungen können sie selbst rechtlich belangt werden“, erklärt Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA in der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig. „Ein rechtzeitiger Hinweis an die BSA kann der Ausweg aus diesem Dilemma sein.“

"Die Ermittlungsarbeit der BSA hat in den vergangenen Jahren stetig an Umfang und Intensität zugenommen. Dieser neue Fall mit über 600.000 Euro Schadensersatz und Lizenzierungskosten zeigt einerseits die Größe des Problems auf, gibt aber auch ein Signal: Staatsanwaltschaft und Polizei sind mittlerweile sehr erfahren bei der Verfolgung dieser Vergehen und nehmen sie sehr ernst. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt, schon gar nicht in diesem Umfang."

Quelle und Kontaktadresse:
Business Software Alliance (BSA), Niederlassung Deutschland Pressestelle Bavariaring 10, 80336 München Telefon: (089) 890698-0, Telefax: (089) 890698-50

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