Irrlicht Ampelkennzeichnung
(Bonn) - Eine farbliche Unterlegung der Nährwertkennzeichnung in den Ampelfarben rot-gelb-grün gibt völlig falsche Signale und kommt daher einem Irrlicht gleich, davon ist der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) überzeugt. "Dass Bundesminister Seehofer, wie am Freitag (23. Mai 2008) aus dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verlautbart wurde, eine farbliche Unterlegung anstrebt, ist nicht nachvollziehbar, konterkariert dies doch seinen eigenen Kennzeichnungsvorschlag", so Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Dachverbandes der deutschen Lebensmittelwirtschaft.
Die von seinem Bundesministerium durchgeführte Verbraucherbefragung zur Nährwertkennzeichnung zeigte mit über 80 Prozent eine große Akzeptanz des Kennzeichnungsansatzes des Ministers. Eine farbliche Unterlegung würde die objektive Information jedoch in den Hintergrund treten lassen und dem Verbraucher im Ergebnis keine verwertbare Information sein. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass 55 Prozent der Befragten für eine farbliche Unterlegung der Nährstoffe waren; sie hatten keine Hintergrundinformation zum Thema und daher kann ein solches Ergebnis nicht für eine verantwortungsvolle Politik genutzt werden.
Auch weiß Horst Seehofer, dass kein anerkannter Ernährungswissenschaftler eine Ampelkennzeichnung befürwortet, da es keine wissenschaftliche Begründung für eine Einteilung und Bewertung von Lebensmitteln in "rot", "gelb" oder "grün" gibt. Nur oberflächlich betrachtet, gibt ein grüner, gelber oder roter Punkt scheinbar eine Information - bei näherem Betrachten jedoch die falsche.
Lebensmittel enthalten viele verschiedene Nährstoffe und sind nicht anhand von Fett, Zucker oder Salz zu klassifizieren. Von Natur aus enthalten beispielsweise Fettfische, Oliven oder Nüsse für die Gesundheit wertvolle Fettsäuren. Produkte mit diesen Lebensmitteln erhielten einen roten Punkt bei Fett. Früchte, insbesondere Trockenfrüchte, haben natürlicherweise einen hohen Gehalt an Zucker; solche Produkte würden rote Signale bei Zucker aussenden, obwohl sie für eine gesunde Ernährung sehr erwünscht sind. Ampelsignale sind auch aufgrund individueller Ernährungsgewohnheiten und -bedürfnisse der Verbraucher und ihrer unterschiedlichen Lebensumstände irreführend. Für ältere Menschen beispielsweise oder Untergewichtige sind Lebensmittel mit einer hohen Dichte an Nährstoffen wichtig. Hier wäre ein roter Punkt ein fatales Signal.
Eine Ampelkennzeichnung lenkt den Verbraucher von der richtigen, der objektiven Nährwertinformation ab und suggeriert, anhand von drei Farbsignalen könne man auf den ersten Blick eine gute Auswahl treffen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Ernährung ist zu komplex, als dass sie auch nur annähernd in Farben wiedergegeben werden kann. Dass es sich Politik und Gesetzgeber so einfach nicht machen dürfen, liegt auf der Hand. Es kommt letztlich auf eine gute Kombination aller Lebensmittel, auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung an. Hierfür steht das heutige moderne Lebensmittelangebot zur Verfügung, hierfür gibt die Lebensmittelwirtschaft mit einer objektiven Nährwertkennzeichnung und über das Etikett hinaus auf Wegen wie Internetseiten oder Broschüren gute Hilfestellungen und Aufklärung.
Bei der Forderung nach Ampelkennzeichnung geht es nur um politisch oder ideologisch motivierte Abwertung von bestimmten Lebensmitteln, insbesondere solchen, die zum Genuss beitragen. Es fehlt jede wissenschaftliche Begründung es ist ein Irrweg.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Andrea Moritz, Leiterin, Öffentlichkeitsarbeit
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 81993-127, Telefax: (0228) 81993-227
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