Pressemitteilung | Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp)

Irreführende Werbeaussagen bei Bodenbelägen: Parkett ist nicht gleich "...parkett"

(Bad Honnef) - "Verbraucher werden bei der Beschreibung von Bodenbelägen leider häufig mit irreführenden Aussagen getäuscht", stellt der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Parkettindustrie (vdp), Michael Schmid, fest und bezieht sich dabei gleichermaßen auf wöchentliche Werbebeilagen der Baumärkte als auch auf viele Online-Shops und schlecht recherchierte Zeitungsberichte. Dabei ist es laut Schmid ganz einfach: "Als 'Parkett' darf nur ein Holzfußboden mit einer Echtholz-Nutzschicht von mindestens 2,5 Millimetern bezeichnet werden - alles andere sind Nachbildungen."

Nur bei echtem Parkett handelt es sich auch um 100 Prozent echtes Holz - und das ist für die Wertigkeit des Bodens entscheidend. Da der Verbraucher aber mit irreführenden 'Begriffsverunglimpfungen' förmlich bombardiert wird, kann er das Original nur noch schwer von der Nachbildung unterscheiden. "Renovieren ist 'in', natürliche Produkte aus Holz sind 'in'. Dass hier versucht wird, auf die Erfolgsschiene von Parkett zu springen ist nachvollziehbar und ehrt uns", fasst Schmid die Beweggründe vieler Händler zusammen. "Doch darf dies nicht zu Lasten der Verbraucher gehen." Letztlich stelle die Verwendung von in ihrem Ansatz schon falschen Begriffen eine Irreführung des Verbrauchers dar: So handelt es sich bei 'Vinyl-Parkett' oder 'LVT-Fertigparkett' in keiner Weiser um ein Produkt aus echtem Holz, sondern um Bodenbeläge mit einer erdölbasierten, thermoplastischen und mit Weichmachern versehenen Vinylnutzschicht. Des Weiteren basiert 'Bambus-Fertig-Parkett' nicht auf Holz, sondern auf der Grasart Bambus und 'Korkparkett' hat eine Nutzschicht aus Kork, das auch kein Holz ist. Und schließlich handelt es sich bei 'Laminatparkett' um eine melaminharzbasierte Kunststoff-Nutzschicht. Hierdurch wird eine deutliche Verwechslungsgefahr mit anderen Waren hervorgerufen. Im Sinne des Verbraucherschutzes habe der Endverbraucher ein Anrecht darauf, korrekt darüber informiert zu werden, ob das, was er kauft oder zu kaufen gedenkt, Holz oder eine Nachbildung von Holz ist. "Schließlich erwartet der Verbraucher beim Kauf seines Parkettbodens, dass er diesen nach längerem Gebrauch auch renovieren kann. Die Enttäuschung bei ihm ist groß, wenn er bei kleineren Beschädigungen feststellt, dass der vermeintlich 'edle' Bodenbelag gar nicht mehr abgeschliffen werden kann und im schlechtesten Fall auch noch teuer entsorgt werden muss", erläutert Schmid. Nur bei originalem Parkett kann man sich nämlich eines nachhaltigen Bodenbelages sicher sein - und das über den gesamten Produktions- und Nutzungsprozess hinweg.

Für Verbraucher, die sich unsicher sind, ob sie im Geschäft nun echtes Parkett in den Händen halten oder ein Imitat, bietet übrigens das europaweite Qualitätssiegel "Real Wood", das vom Europäischen Verband der Parketthersteller (FEP) vergeben wird, eine wertvolle Entscheidungshilfe. Das Zeichen "Real Wood" kennzeichnet Echtholz und unterscheidet es somit von allen anderen holznachahmenden Bodenbelägen. Zudem steht das Markenzeichen für eine hervorragende Umwelt- und Ökobilanz des beliebten Naturmaterials.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) Pressestelle Flutgraben 2, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 93770, Fax: (02224) 937777

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