Irak-Krieg ist politisch wie rechtlich nicht zu rechtfertigen
(Berlin) - Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) drückt ihr Bedauern und ihre tiefe Betroffenheit über den Beginn des Krieges gegen den Irak aus. Der Krieg unterbricht den Prozess der friedlichen Entwaffnung des Irak und zieht großes menschliches Leid nach sich. Er ist politisch wie rechtlich in keiner Weise zu rechtfertigen. Die Weltgemeinschaft hat sich mit der Resolution 1441 des VN-Sicherheitsrates vom 8. November 2002 für eine friedliche Durchsetzung der Abrüstungsverpflichtungen des Irak entschieden. Diese Entscheidung erging einstimmig und bindet alle Staaten der Welt. Die Resolution enthält keine Ermächtigung zu militärischen Maßnahmen, wenn der Irak seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Resolution 1441 droht für einen solchen Fall ernsthafte Konsequenzen an. Darunter können auch militärische Maßnahmen fallen. Über sie hat jedoch der Sicherheitsrat zu entscheiden. Ein entsprechender Resolutionsentwurf der USA, Großbritanniens und Spaniens fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit und wurde zurückgezogen.
Indem die USA und sie unterstützende Staaten sich über diese Beschlusslage im Sicherheitsrat hinwegsetzen, verstoßen sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und zwingendes Völkerrecht. Nicht vom Sicherheitsrat autorisierte militärische Gewalt in den internationalen Beziehungen ist nur unter der engen Voraussetzung einer Selbstverteidigungssituation oder einer im Einzelnen umstrittenen humanitären Intervention zulässig. Dafür gibt es im Fall des Irak gegenwärtig keine Anhaltspunkte, so menschenverachtend und friedensgefährdend das Regime Saddam Hussein auch sein mag. Der Krieg gegen den Irak verletzt daher das völkerrechtliche Gewaltverbot und ist unzulässig. Er untergräbt die Autorität der Vereinten Nationen und gefährdet die Errungenschaften einer auf Recht gebauten Weltordnung.
Die DGVN ruft dazu auf, die Hauptverantwortung des Sicherheitsrates für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit wieder herzustellen und dem Völkerrecht im Irak-Konflikt wieder Geltung zu verschaffen.
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