Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

IP-Speicherung: Überwachungsfantasien abstellen!

(Berlin) - Wieder einmal liegt ein Gesetzentwurf zur verpflichtenden Speicherung von IP-Adressen auf dem Tisch. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den erneuten Vorstoß des Bundesrates. Digitale Massenüberwachung gehöre nicht in einen Rechtsstaat.

Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

„Immer und immer wieder wird die IP-Speicherung aus der Versenkung geholt. Die Verkehrsdaten von Millionen unschuldiger Bürger zu erfassen, soll als Beitrag zu mehr Sicherheit verkauft werden. Tatsächlich ist es jedoch anlasslose Massenüberwachung und ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte.

Weniger invasive Methoden wie das bislang vom Bundesjustizministerium favorisierte Quick-Freeze-Verfahren würden ausreichen und im Rahmen des Tragbaren bleiben. Die Pläne des Bundesrates sind unverhältnismäßig.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520, Fax: 030 726152190

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