Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Investmentbranche für weitere Reformen in der Altersvorsorge / BVI: Altersvorsorge-Konto im Alterseinkünftegesetz umsetzen

(Frankfurt am Main) - Die Investmentbranche begrüßt die im Alterseinkünftegesetz geplanten Vereinfachungen der Riester-Rente. Um die Akzeptanz der Bevölkerung für die staatlich geförderte Altersvorsorge zu erhöhen, müssten die Reformen aber weitergehen. Für wesentlich hält der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. dabei, die betriebliche und private Alterssicherung in einem Altersvorsorge-Konto kombinierbar zu machen. „Effizienz und Flexibilität könnten deutlich verbessert werden, wenn der Gesetzgeber das Altersvorsorge-Konto in das Alterseinkünftegesetz integriert“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Dies sei auch ohne weiteres möglich, da im kommenden Gesetzgebungsverfahren ohnehin alle maßgeblichen Gesetze überarbeitet würden. Das Altersvorsorge-Konto ermögliche insbesondere kleinen und mittleren Arbeitgebern ein attraktives Angebot ohne administrative Hürden oder Haftungsrisiken. Für nicht akzeptabel hält der BVI, dass der neue Sonderausgabenabzug in Höhe von 20.000 Euro zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge auf Beiträge an Versicherungsunternehmen beschränkt ist. „Die Ziele des Gesetzes können auch durch einen Fondssparplan erreicht werden“, so Seip. Zu Beginn der Auszahlphase könne das Vermögen dann in eine Leibrentenversicherung übertragen bzw. in einem Investment-Auszahlplan mit Restverrentung geführt werden.

Der BVI hat das Konzept eines Altersvorsorge-Kontos erst vor wenigen Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt. Für das Altersvorsorge-Konto stehen Investmentfonds, Versicherungsverträge und Banksparpläne zur Wahl. Das Altersvorsorge-Konto kann nicht nur mit privaten Einzahlungen und Zulagen wie bei der „Riester-Rente“ dotiert werden, sondern zusätzlich durch Gehaltsumwandlung und/oder Arbeitgeberbeiträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Für Arbeitnehmer bietet das Konzept ebenso deutliche Vorteile: Egal ob Arbeitsplatzwechsel, vorübergehende Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten oder Selbstständigkeit – das Altersvorsorge-Konto folgt dem Menschen. Das Konto kann jederzeit mit privaten Einzahlungen oder Beiträgen eines anderen Arbeitgebers weitergeführt oder auch vorübergehend beitragsfrei gestellt werden. Dazu kommt erstmals die Freiheit des Arbeitnehmers, über Anbieter und Produkte seiner betrieblichen Altersversorgung selbst zu entscheiden. Dies ist für den Anspruch der Arbeitnehmer auf Gehaltsumwandlung wesentlich, dem der BVI mit dem Altersvorsorge-Konto ebenfalls zum Durchbruch verhelfen will.

Ausführliche Informationen zum Konzept des Altersvorsorge-Kontos finden Sie in der Broschüre „Das Altervorsorge-Konto. Chancengleichheit für alle“, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. E-Mail an presse@bvi.de genügt. Sie finden die 28-seitige Publikation auch im Internet unter www.bvi.de

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt a. Main Telefon: 069/1540900, Telefax: 069/5971406

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