Pressemitteilung | k.A.

Investitionen ermöglichen, Bürokratie abbauen

(Berlin) - Die Anrufung des Vermittlungsausschusses bietet die Möglichkeit, Mängel im Energiewirtschaftsgesetz und in den Verordnungen abzustellen. „Bürokratie abbauen und Regelungslücken schließen - das muss das Ziel des Vermittlungsverfahrens sein“, sagt Wolf-Ingo Kunze, Geschäftsführer des VRE.

Der Verwaltungsaufwand der Netzbetreiber steigt enorm: Es gibt über 130 Berichts- und Meldepflichten, von denen beispielsweise eine einzige rund 32 Millionen Datensätze pro Jahr produziert. „Eine solche Datenflut schafft keine Transparenz, sondern nur überflüssige Kosten.“ Der Vermittlungsausschuss sollte daher die Berichtspflichten auf ein sinnvolles Maß reduzieren.

Klare Vorgaben sollte der Gesetzgeber zur Anreizregulierung machen. Das Gesetz reicht an dieser Stelle nicht aus. Die Regulierungsbehörde darf sich ihre Regeln nicht selber geben. Notwendig ist eine Rechtsverordnung, die alle wesentlichen Inhalte des künftigen Systems enthält. Nur so können unvorhersehbare Behördenentscheidungen vermieden werden. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, die für Investitionen notwendige Rechtssicherheit zu schaffen.

Der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland - VRE - e.V. vertritt die Interessen der mehrheitlich privatwirtschaftlich organisierten Versorgungsunternehmen. Seine Mitgliedsunternehmen sichern durch den Betrieb ihrer Kraftwerke und Leitungsnetze maßgeblich die Versorgung mit Strom und Gas in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland e.V. (VRE) Robert-Koch-Platz 4, 10115 Berlin Telefon: 030/5900311-0, Telefax: 030/5900311-99

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