Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Internetapotheke betreibt publizistisches Schattenboxen

(Eschborn) - Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt gegen die Internetapotheke DocMorris hat weiterhin Gültigkeit. Das stellte Hermann-Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, am Dienstag in Eschborn klar. Das Landgericht Frankfurt hatte die einstweilige Verfügung erlassen, die es DocMorris untersagt, Arzneimittel nach Deutschland zu versenden.

Daran ändert auch die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Stuttgart nichts, die lediglich auf einer Tatsache beruht, die beim Frankfurter Urteil überhaupt keine Rolle gespielt hat. Vorsorglich wies Keller darauf hin, dass das Landgericht Frankfurt am 25. Januar über eine Tatsachenberichtigung zu befinden habe, die ebenfalls keine Auswirkungen auf die Verfügung haben werde. "Wir stellen derzeit fest, dass der niederländische
Versender jede Gelegenheit wahrnimmt, in die Presse zu gelangen, um so den Eindruck zu erzeugen, dass sich die Meinung der Rechtsprechung ändere." Dieses publizistische Schattenboxen wird offenkundig deswegen initiiert, um weitere Werbung für das Unternehmen zu betreiben.

Tatsache sei dagegen, dass der Deutsche Apothekerverband nach Testkäufen die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen DocMorris beantragt hat. Keller: "Auf die Entscheidung des Gerichtes in dieser Sache sind wir gespannt."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Postfach 57 22 65732 Eschborn Telefon: 06196/9280 Telefax: 06196/928556

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