Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Internet-Überwachung gefährdet Pressefreiheit

(Berlin) - Der Bundesrat hat am 31. Mai eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, nach der Telefon-Anbieter und Internetprovider verpflichtet werden sollen, umfangreiche Datensammlungen, unter anderem Email-Register, anzulegen und diese den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. In eine ähnliche Richtung geht eine EU-Richtlinie, die am Donnerstag vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Sie erlaubt die langfristige Speicherung von Daten aus dem Internet und anderen elektronischen Kommunikationswegen für polizeiliche Zwecke.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) warnt eindringlich vor einer pauschalen gesetzlichen Ausweitung der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten der Telekommunikationsnetze. Die unkontrollierte staatliche Ausspähung von Internet und Telefon birgt die Gefahr eines schweren Eingriffs in die Pressefreiheit, weil sie staatlichen Stellen Einblick in die Telekommunikation der Medien verschafft. Das ist mit Artikel 5 Grundgesetz nicht vereinbar. Die Informationsbeschaffung, das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz sind vor solchen Einblicken nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich geschützt.

Eine sorgfältige journalistische Recherche basiert auf dem Vertrauensverhältnis zwischen Informant und Journalist ebenso, wie auf einer ungestörten Kommunikation in und zwischen den Redaktionen. Diese unabdingbaren Voraussetzungen der journalistischen Arbeit entfielen, wenn Journalisten mit der Gefahr permanenter Überwachung ihrer Telekommunikation durch staatliche Organe rechnen müssten.

Nach der vom Bundesrat geforderten Gesetzesänderungen wäre es den Strafverfolgungsbehörden aber leicht möglich, gespeicherte Daten bei den Telekommunikationsanbietern abzurufen und z.B. den Informanten zu ermitteln oder Rechercheergebnisse abzufragen. Das erst im Februar gestärkte Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten liefe ins Leere, wenn
die Vorstellungen des Bundesrates Gesetzeswirklichkeit würden. Der DJV appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, die Gesetzesinitiative abzulehnen. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ist zu beachten, dass - wie es im Richtlinientext heißt - nur solche Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig“ sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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