Pressemitteilung | k.A.

Internet offenbart Wettbewerbsnachteile durch Rabattgesetz und Zugabeverordnung

(Berlin) - Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung behindern und diskriminieren deutsche Unternehmen. Im grenzüberschreitenden Internethandel wird dieser Makel für den deutschen Handel besonders deutlich, da vergleichbare Totalverbote europaweit nicht existieren. Diese Restriktionen müssen daher dringend beseitigt werden. Zu diesem Ergebnis kamen jetzt der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Michael Fuchs, und die Mitglieder des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (PKM). Der PKM-Vorsitzende Hansjürgen Doss MdB sagte zu, im Zuge einer Entschlackung des gesamten Wettbewerbsrechtes auch das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung auf den Prüfstand zu stellen, mit dem Ziel, diese vollständig abzuschaffen. Der PKM werde hierzu gemeinsam mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gunnar Uldall MdB eine gesetzgeberische Initiative ergreifen.







Derzeit regelt das Rabattgesetz, dass deutsche Händler Preisnachlässe auf handelsübliche Mengen nur in Höhe von höchstens drei Prozent gewähren dürfen. Nach der Zugabeverordnung dürfen kostenloses Zubehör oder Werbegeschenke nur einen geringen Wert haben. Besonders problematisch sind diese Regelungen im elektronischen Geschäftsverkehr, da auf europäischer Ebene das sogenannte Herkunftslandprinzip gilt. Ausländische Anbieter, die über das Internet Waren auf dem deutschen Markt anbieten sind nur an ihr jeweiliges Heimatrecht gebunden, nicht aber an das deutsche Recht. "Die internationale Konkurrenz freut sich über unsere strengen Gesetze, da sie so Kunden mit großzügigeren Preisnachlässen und Zugaben auf dem deutschen Markt werben können. Diese Diskriminierung für inländische Händler muss rasch beendet werden", fordert BGA-Präsident Fuchs. Die einschlägigen Regelungen stammten aus einer Zeit, in der in Deutschland eine durchkartellierte Wirtschaftsordnung bestand. Heute seien sie ein systemwidriger Fremdkörper, der den Wettbewerb verzerre.







Der PKM-Vorsitzende Doss machte deutlich, dass diese Gesetze heute auch nicht mehr den Mittelstand schützen könnten. Das Rabattgesetz verbiete Preisnachlässe auf einzelne Normalpreise, nicht aber auf verschiedene Normalpreise beispielsweise zur Belohnung von Stammkunden. "So kann die Deutsche Bahn mit ihrer Bahncard ordentliche Preisnachlässe ermöglichen. Kleine und mittlere Anbieter können eine derart differenzierende Preisgestaltung nicht anbieten. Daher wird der beabsichtigte Mittelstandsschutz in sein Gegenteil verkehrt. Dem Mittelstand muss es möglich sein, neue Marketingkonzepte anzuwenden. Dann kann er auch mit gezielt eingesetzten Rabatten gegenüber Dauerniedrigpreisstrategien der großen Konzerne im Wettbewerb überleben", erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Doss.







Auch für den Verbraucher seien die Beschränkungen nachteilig. Die Gewährung eines Rabattes an den Käufer entspreche einer jahrhundertealten Gewohnheit im Handel. Es sei auch völlig widersinnig mit dem Hinweis auf den Verbraucherschutz eine lebenslange Garantie auf Waren zu unterbinden, wie sie der amerikanische Versandhändler Land´s End weltweit anbietet, aber in Deutschland damit gegen geltendes Recht verstößt. Neuartige Verkaufsformen im Internet, wie zum Beispiel das sogenannte Powershopping vom deutschen Anbieter Primus online, bei dem die Anzahl der für ein Produkt geworbenen Käufer den Preis bestimmt, kennzeichnen die zukünftigen Entwicklungschancen. "Dieses und vergleichbare Unternehmen sehen sich aber sofort mit Klagen konfrontiert, da ihr Handeln angeblich auch gegen das Rabattgesetz verstoßen soll. Durch einen eindeutigen Rechtsrahmen müssen wir modernen Verkaufsformen auch in Deutschland den Weg frei machen, daher gehören das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung auf den Müllhaufen der Wirtschaftsgeschichte", sagte BGA-Präsident Fuchs bei dem Gedankenaustausch mit den Mitgliedern des Parlamentskreises Mittelstand.



Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Volker Tschirch, Pressesprecher, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Tel.: 030/242 68 28, Tel.: 0170/311 37 38, Fax: 030/24 74 31 70, Quelle: BGA

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