Internet-Grundversorgung: Kein Ersatz für flächendeckenden Glasfaserausbau
(Berlin) - Der Digitalausschuss des Bundestags hat dem Vorschlag der Bundesnetzagentur zugestimmt, die Mindestanforderungen beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zu erhöhen. Dazu sagt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO):
"Die vorgeschlagene Erhöhung der Mindestbandbreiten auf 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload halten wir für fragwürdig. Denn die Gutachten, auf deren Grundlage die Bundesnetzagentur diese Erhöhung empfiehlt, hätten auch eine Beibehaltung der bisherigen Mindestanforderungen zugelassen. Immerhin: Nach einer solchen Anpassung würden die Mindestbandbreiten den Anforderungen für die nächsten Jahre genügen und müssten auf absehbare Zeit nicht erneut angepasst werden.
Mit ihrem Vorschlag erteilt die Bundesnetzagentur Forderungen nach deutlich höheren Bandbreiten eine klare Absage. Wer beim Recht auf Internet-Grundversorgung 30 Mbit/s oder mehr fordert, verkennt dessen Zweck als letztes Mittel für Haushalte, die weder eigenwirtschaftlich noch gefördert mit Glasfaser versorgt werden können.
Durch eine Anhebung der Mindestbandbreiten stiege voraussichtlich die Zahl der als unterversorgt geltenden Haushalte. Umso wichtiger würde es, in erster Linie mobilfunk- und satellitengestützte Lösungen zu nutzen, um diese schnell und effizient anzubinden.
Damit möglichst viele Haushalte schnell einen zukunftssicheren Glasfaseranschluss erhalten, sollten vor allem die Rahmenbedingungen für den eigenwirtschaftlichen Netzausbau verbessert werden und die Gigabitförderung des Bundes noch gezielter in wirklich bedürftige Gebiete fließen."
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