Internationaler Tag gegen Lärm am 29.4.2015 / Schnelle Erfolge beim Kampf gegen Fluglärm gefordert
(Düsseldorf) - Jeder dritte Bürger fühlt sich in Deutschland von Fluglärm belästigt. Der Grund liegt im zunehmenden Luftverkehr und den ungezügelten Ausbauten der großen Flughäfen wie Frankfurt oder Berlin, aber auch in einer Unzahl regionaler Flughäfen, deren Betrieb nur mit massiver Subventionierung möglich ist, so der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmut Breidenbach.
Bereits am Tage ist die Umweltkapazität in einigen Regionen überschritten, auch deswegen muss vor allem der Schutz der Nachtruhe durch weitergehende Betriebsbeschränkungen gesichert werden. Durch Unvermögen und Planungspannen sind am neuen Flughafen BER vor Inbetriebnahme der neuen Südbahn bis heute nur wenige Menschen vor Fluglärm geschützt. Beim beabsichtigten Bau der dritten Start- und Landebahn in München würden Gemeinden durch Flugschneisen völlig zerrissen oder nahezu unbewohnbar. Am Flughafen Düsseldorf unternimmt die NRW-Landesregierung einen erneuten Versuch, den Angerlandvergleich auszuhebeln und auf kaltem Weg die Stundeneckwerte für die Flugbewegungen auf ein unerträgliches Maß zu erhöhen. Bereits heute werden dort an der lautesten Messstelle um 70 dB(A) beim Dauerschallpegel erreicht. Das bedeutet Gesundheitsgefährdung pur, so Breidenbach.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert die Bundesregierung auf, den in der Koalitionsvereinbarung angekündigten besseren Schutz vor Fluglärm, vor allem in der Nacht, umgehend zu verwirklichen. Dabei muss der aktive Schallschutz Vorrang vor passivem haben. Das Warten auf vermeintlich lärmärmere Flugzeuge in 20 oder 30 Jahren reicht nicht aus. Beim Kampf gegen Fluglärm sind schnelle Erfolge notwendig. Dazu gehören auch eine Deckelung des Fluglärms und Vorgaben zur stetigen Reduzierung durch die Einführung von Lärmminderungskonzepten an allen größeren Flughäfen.
Durch militärischen Fluglärm werden heute einzelne Regionen übermäßig belastet. Hier gilt es eine Entzerrung anzustreben und vornehmlich Luftübungsräume zu nutzen, die über weitgehend unbewohnten Gebieten die geringste Anwohnerbelastung bewirken. Dabei sollte auch auf die in- und ausländischen Streitkräfte eingewirkt werden, vereinbarte Ruhezeiten sowie den Schutz der Nachtruhe einzuhalten. Bei der anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes muss der militärische Fluglärm dem zivilen gleichgesetzt werden - für beide Lärmarten muss der Schallschutz künftig schon bei geringeren Grenzwerten als heute einsetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)
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