Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Internationaler Tag des geistigen Eigentums – DJV mahnt Urheberrechtsreform an

(Bonn) - Aus Anlass des ersten „Internationalen Tag des Urheberrechts“ wies der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) am 26. April auf die prekäre Lage der freien Journalisten als Urheber hin. „Verlage und Sendeanstalten sowie die privaten Hörfunk- und Fernsehunternehmen missachten immer häufiger und ungenierter die Rechte ihrer freien Urheber“, erklärte der DJV. Deren Leistungen werden in Anspruch genommen und ihre Rechte in Verwertungsketten von der Printnutzung, über die Elektronische Nutzung bis zur Sende- und Buchproduktion verwertet, ohne die Freien für die Mehrfachnutzung angemessen zu honorieren. Die durchschnittlichen Einkommen der freien Urheber sprechen aus Sicht des DJV eine beredte Sprache. Nach Berechnungen der Künstlersozialkasse kommen freie Journalistinnen und Journalisten durchschnittlich auf ein Bruttojahreseinkommen von nicht mehr als 27.000 Mark.

Der DJV appelliert erneut an die Bundesregierung, die angekündigte Reform des Urhebervertragsrechts in die Wege zu leiten. Bereits im vergangenen Jahr sei der Entwurf für ein entsprechendes Gesetz von Urheberrechtsexperten vorgelegt worden. „Mit der Verbesserung der Rechtsstellung von Urhebern muss die Zwangslage beseitigt werden, in der sich vor allem freiberuflich tätige Journalisten befinden“, fordert der DJV. Nach derzeitigem Recht haben freie Journalisten kaum eine Möglichkeit, sich gegen den von Verlagen und Rundfunksendern geforderten Ausverkauf ihrer Rechte an ihren Beiträgen und Bildern zu schützen.

Im einzelnen fordert der DJV einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung für jeden Fall der Nutzung sowie die Möglichkeit für Urheber, durch ihre Verbände Gesamtverträge aushandeln zu können.

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