Internationaler Tag der Gebäudereinigung
(Bonn) - Die Hygiene am Arbeitsplatz ist den Menschen ebenso wichtig wie ein funktionierendes WLAN. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Unternehmensgruppe Catella, die auf Immobilieninvestitionen, Fondsmanagement und Banking spezialisiert ist. Doch nicht nur am Arbeitsplatz, sondern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens genießt die deutsche Bevölkerung einen überdurchschnittlich hohen hygienischen Standard. Verantwortlich sind dafür über 600.000 Menschen, die oftmals unbemerkt Tag für Tag und in aller Frühe für diesen Standard sorgen.
Der internationale Tag der Gebäudereinigung macht auf diese Leistung aufmerksam. "Die Menschen in unserem Handwerk leisten Großartiges, da ist es nur richtig, das auch zu würdigen", findet Johannes Bungart, Geschäftsführer des Gebäudereiniger-Handwerks. "Unser Ziel ist es, die Branche auch in der Zukunft sozialpolitisch so aufzustellen, dass die Menschen auf sichere und gute Bedingungen vertrauen können."
Im Gebäudereiniger-Handwerk sind Tariflöhne und rahmentarifliche Ansprüche bereits seit vielen Jahrzehnten verankert. So haben alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung Anspruch auf allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne, die seit 2007 auch Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind und deren Einhaltung vom Zoll überwacht wird. Zusätzlich gilt der ebenfalls allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag, der u.a. Urlaubsansprüche weit oberhalb des Bundesurlaubsgesetzes, Zuschläge für Erschwernis, Mehr- und Nachtarbeit uvm. für die rund 600.000 Beschäftigten der Branche regelt.
Im Westen liegt die unterste tarifliche Lohnstufe mit 10 Euro in der Gebäudereinigung deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und der Vergütung für einfache Tätigkeiten vieler anderer Branchen. In Ostdeutschland liegt der Branchen-Mindestlohn mit 9,05 Euro ebenfalls über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Selbstverständlich gelten alle diese Ansprüche auch für die so genannten Minijobber, deren Anzahl in den letzten Jahren in der Gebäudereinigung kontinuierlich zu Gunsten voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zurückgegangen ist. Im Übrigen fordert der Bundesinnungsverband seit vielen Jahren als einziger Arbeitgeberverband die vollständige Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.
Bei den anstehenden Tarifverhandlungen des Lohntarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten, die im Mai in Leipzig gestartet sind, streben die im Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks organisierten Arbeitgeber eine Sicherung dieser sozialen Errungenschaften an. Der Erhalt der 600.000 Arbeitsplätze der Branche erfordert dabei die Wettbewerbsfähigkeit - bei einem Lohnkostenanteil von rund 80 Prozent - durch moderate Lohnabschlüsse zu erhalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Christine Sudhop stellv. Geschäftsführer(in)
Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn
Telefon: (0228) 917750, Fax: (0228) 9177511