Pressemitteilung | k.A.

Internationaler Strafgerichtshof: Meilenstein in der Entwicklung des internationalen Völkerrechts

(Bonn) - amnesty international begrüßt anlässlich der 66. Ratifikation des Rom Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes das Engagement der ratifizierenden Staaten. Sie haben durch ihr Eintreten für den Gerichtshof dazu beigetragen, dass diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können.

"Dies ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung des internationalen Völkerrechts, denn wer immer verantwortlich ist für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen kann jetzt ? unabhängig von Rang und Bedeutung ? vor diesem Gericht angeklagt werden," erklärt Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international. "Es ist auch eine Botschaft an diejenigen, die schwere Menschenrechtsverbrechen planen: Sie können nicht mehr davon ausgehen, dass sie ungestraft davon kommen. Jetzt gibt es eine ständige, internationale Strafinstanz, vor der sie sich rechtfertigen müssen", so Lochbihler.

Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, akzeptieren ihre Verpflichtung, Menschenrechtsverbrechen zu untersuchen und die Verantwortlichen zu verurteilen. Wenn sie selbst dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Internationale Strafgerichtshof ein Verfahren eröffnen. "Jetzt müssen diese Staaten sich dafür einsetzen, dass weitere Staaten das statut ratifizieren. Besonders vordringlich ist es, auf die Regierung der USA einzuwirken, damit sie ihren Widerstand gegen den Internationalen Strafgerichtshof aufgibt," betont die deutsche ai-Generalsekretärin.

amnesty international fordert die unterstützenden Staaten außerdem auf, die Einrichtung des Gerichtshofs ausreichend zu unterstützen, auch finanziell.


Hintergrund:

Heute nachmittag ratifizierten Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kambodscha, Irland, die Mongolei, Rumänien und die Slowakei am Sitz der UNO in New York das Statut von Rom.

Das Statut des Internationalen Strafgerichsthofes wurde anlässlich einer Diplomatenkonferenz am 17. Juli 1998 beschlossen. Das Statut sieht die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes vor, der Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen untersuchen und die Verantwortlichen verurteilen soll. Voraussetzung war die Ratifizierung des Statuts durch mindestens 60 Staaten.

Seit 1993 hat sich amnesty international gemeinsam mit mehr als 1.000 Mitgliedern der CICC (Coalition for the International Criminal Court) für die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs eingesetzt.

Mit einer weltweiten Kampagne forderte amnesty international seit der Annahme des Statuts von Rom 1998 alle Regierungen auf, das Statut zu ratifizieren und die notwendigen Gesetze zu verabschieden.

amnesty international wird sich auch weiterhin für die Ratifizierung des Statuts durch alle übrigen Staaten einsetzen, weil der Internationale Strafgerichtshof nur auf Gebieten oder bei Angehörigen der Staaten Jurisdiktion hat, die sein Statut ratifiziert haben.

Anlässlich der 60. Ratifizierung des Rom-Statuts veröffentlicht amnesty international Dokument, das detailliertere Informationen über die weiteren Schritte zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes enthält. Dieses Dokument finden Sie auf der internationalen Website von amnesty international unter: www.amnesty.org.

Quelle und Kontaktadresse:
amnesty international Sektion der BRD e.V., Gst. Bonn Postfach 53108 Bonn Telefon: 0228/983730 Telefax: 0228/630036

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