Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Interessenvertretung für Jugendliche in außerbetrieblichen Ausbildungszentren darf nicht an den Ländern scheitern

(Berlin) - Scharf kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) das Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in außerbetrieblichen Einrichtungen. "In der Diskussion um das neue Betriebsverfassungsgesetz hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion noch für eine Interessenvertretung ausgesprochen", erinnerte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock. Immerhin betreffe dies knapp 200 000 Jugendliche in der gesamten Republik, vorwiegend aber in den neuen Bundesländern. "Als es zum Schwur kam, drehte sich die CDU/CSU pirouettenartig um das Problem", sagte Sehrbrock am 17. Mai 2002 in Berlin. Jetzt sei der Bundesrat gefordert, diese Ungleichbehandlung von Jugendlichen mit und ohne betrieblichen Ausbildungsplatz zu beseitigen.

Gerade weil es zu wenig betriebliche Ausbildungsplätze im Osten gebe und die Jugendarbeitslosigkeit dort hoch sei, könne man den Jugendlichen in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten die Vertretung nicht verwehren. Sie seien ja auf diesen Ausbildungsweg angewiesen. Die Argumentation der CDU, wenn schon Mitbestimmung, dann nur im Betrieb, sei deshalb nicht nachvollziehbar.

"Offenbar ist der CDU/CSU-Fraktion entgangen, dass es nicht um die Zahl von Ausbildungsplätzen, sondern um Fragen der Ausgestaltung und der Qualität der beruflichen Bildung geht. Faktisch haben wir hier ein Zwei-Klassenrecht. Azubis in Betrieben können eine Vertretung wählen, außerbetriebliche nicht. "Ich kann nur hoffen, dass die CDU und CSU-geführten Landesregierungen die ursprünglichen Beschlüsse von Partei und Fraktion ernster nehmen als die Bundestagsfraktion", so Sehrbrock.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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