Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Interessenvertreter für Auszubildende in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten brauchen mehr Rechte

(Berlin) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer und DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock begrüßen in zwei Schreiben an Bildungsministerin Edelgard Bulmahn und Bundesarbeitsminister Walter Riester, dass eine Interessenvertretung für Azubis auch in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten geschaffen werden soll. Was für Auszubildende in betrieblicher und betriebsübergreifender Ausbildung durch ihre Interessenvertretung in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat möglich sei, müsse auch für Auszubildende in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten gelten.

Allerdings mangele es für die Auszubildenden in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten an durchsetzbaren Rechten wie es etwa in Fragen der Einhaltung der Vorschriften über die Berufsausbildung, der Verpflegung, der Festlegung des Urlaubsplanes sonst in Betrieben mit Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und Betriebsrat üblich sei.

"Durch das in der Verordnung geregelte Letztentscheidungsrecht der Berufsbildungseinrichtung und die auf eine bloße Mitwirkung beschränkten Rechte bleibt die Beteiligung der Interessenvertretung in Konfliktfällen folgenlos", kritisiert der DGB. Demgegenüber sieht der Beschluss des Bundestages vor, dass Demokratie auch von Auszubildenden in außerbetrieblichen Ausbildungsstätten praktisch erlebt und gelebt werden
muss.

"Demokratische Willensbildung in Ausbildungsstätten erfordert (erzwingbare) Mitbestimmungsrechte. Wer die Interessen anderer vertreten soll, braucht allerdings auch Schutz vor möglichen Einschüchterungsmaßnahmen. Anderenfalls dürften diese Auszubildenden kaum zu motivieren sein, ihre Belange kollektiv zu vertreten", so die DGB-Vize und Vorstandsmitglied Sehrbrock.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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