Pressemitteilung | Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)

Inter-tabac-Eröffnungspressekonferenz am 23. September 2011 in Dortmund / Legales Kulturgut Tabak / Branche wehrt sich gegen geplantes Verbot der Warenpräsentation im Fachhandel

(Dortmund) - Die Inter-tabac ist als weltgrößte Tabak-Fachmesse die Innovations- und Orderplattform für alle Sortimentsbereiche des Tabakwaren-Facheinzelhandels. Insbesondere die Angebotsvielfalt des Kulturgutes Tabak auf den über 10.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche ist für den Fachhandel die wichtigste Börse, um das Tabaksortiment für seine Kunden aktuell und optimal gestalten zu können. Somit hat die Inter-tabac einen nicht zu unterschätzenden Anteil daran, dass der Tabakwaren-Fachhandel mit den Sortimenten Tabak, Presse, Lotto und vielfältigen Zusatzsortimenten jeden Tag ein beliebter Nahversorger für Millionen Kunden ist.

Der Fachhandel bietet das Kulturgut Tabak in seiner ganzen Sortimentsbreite- und -tiefe verantwortungsvoll unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen an und sorgt gleichzeitig dafür, dass die gängigen Tabakwaren inklusive der ständigen Innovationen wohnortnah, beratungskompetent und legal erhältlich sind.

Die gestartete Überarbeitung der sogenannten EU-Tabakproduktrichtlinie würde dieses gewohnte Bild des Tabakwarengeschäftes in Deutschland völlig verändern. Geht es nach den Brüsseler Eurokraten werden aus beliebten Nahversorgern bald triste Tabakproduktabgabestellen ohne Warenpräsentation mit einem stark begrenzten Einheitssortiment. Das legale Produkt Tabak wird somit durch extrem kostenintensive Umbauarbeiten - wie auch immer geschäftsbezogen realisierbar - in den Tabakwarengeschäften im wahrsten Sinne des Wortes von der Bildfläche verschwinden.

Dr. Adam-Claus Eckert, 2. Vizepräsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE): "Dieser neue Brüsseler Vorstoß bedroht die Existenz der auf den Markenverkauf ausgerichteten legalen Tabakwirtschaft inklusive des Fachhandels in einer bis dahin nicht für möglich gehaltenen Art und Weise. Es darf nicht sein, dass in Europa hunderttausende mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet werden und dem mündigen Verbraucher die Auswahl und der Kauf legaler Produkte nur noch unter der Ladentheke zugemutet werden. Warenpräsentation und Warenwerbung für das legale Produkt Tabak sind aber eine wichtige Entscheidungshilfe für den erwachsenen Konsumenten und für jeden Anbieter existenzsichernd. Ein Verbot würde dem aufgeklärten Verbraucher die Möglichkeit nehmen, mit allen Sinnen zwischen verschiedenen Produkten zu wählen und den Wettbewerb zwischen Anbietern unterbinden."

Die große Mehrheit der EU-Bürger sieht dies erfreulicherweise genauso, wie die Ergebnisse der Mitte Dezember 2010 abgeschlossenen öffentlichen Konsultation zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen zeigen. Konkret: Eine "beachtliche Mehrheit" der Bürger in Europa sprach sich gegen einen eingeschränkten Zugang zu Tabakprodukten aus und damit für den Erhalt der im Fachhandel präsentierten Sortimentsvielfalt des Kulturgutes Tabak.

Im Zuge der neuen Vorschläge aus Brüssel ist in die BTWE-Branchen-Initiative "Tabak Spezialist" Bewegung gekommen. Mittlerweile haben rund 600 Tabakwarenfachgeschäfte das vom BTWE vor knapp 2 Jahren entwickelte bundesweit einheitliche Logo für den Fachhandel installiert. Mit diesem Logo gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachgeschäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und die Qualität ihrer Angebote rund um das Kulturgut Tabak sowie ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augenfällig zu präsentieren.

Fachgeschäfte, die die folgenden Kriterien erfüllen, können das Zeichen "Tabak Spezialist" erhalten:

- Sie führen ein breites und tiefes Sortiment (Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupftabak inkl. Raucherbedarfsartikel).

- Sie sind fachlich kompetent, franchise-orientiert, inhabergeführt oder filialisiert geführt. Die Firmen sind mit einer begehbaren, branchenspezifischen Einrichtung, Schaufenster und gegebenenfalls mit Presse-Sortiment und Lotto-Annahmestelle ausgestattet und befinden sich in einer guten Lage - sowohl in Innenstädten, Hauptverkehrs- oder Wohngebiets-Standorten oder Einkaufszentren.

- Das mögliche Angebot weiterer Sortimente wie z.B. Telefonkarten, Spirituosen, Geschenk- und Gebrauchsartikel oder Süßwaren darf das Tabakwaren-, Raucherbedarfs-, Presse und Lottosortiment in Umsatz und Präsentation nicht dominieren.

Nach Verbandsschätzungen können ca. 7.000 Fachgeschäfte dieses Signet erhalten. Es kann an den Außenfronten oder im Ladengeschäft zusätzlich - ohne auf firmen- oder produktspezifische Logos zu verzichten - genutzt werden. Es wird Zeit, ein Zeichen zu setzen, um das Kulturgut Tabak aus der Schmuddelecke zu holen. Da sich die Signet-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten und vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden sowie Angebote zu Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, ist das Logo "Tabak Spezialist" ein Gütesiegel der besonderen Art für den legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher. Eckert: "Der "Tabak Spezialist" steht für Vertrauen und Qualität in Sortiment und Beratung gegenüber erwachsenen Genussrauchern beim Kulturgut Tabak."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) Willy Fischel, Geschäftsführer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 27166-0, Telefax: (0221) 27166-20

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