Pressemitteilung | Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. - Landesverband Nordrhein

Integrierte Versorgung – Kein Selbstbedienungstopf

(Bonn) - „Der Anschubfinanzierungstopf für die integrierte Versorgung ist kein Selbstbedienungsladen“,“ so kommentierte die Vorsitzende des Hartmannbundes - Landesverband Nordrhein, Frau Angelika Haus, das Musterurteil des Bundessozialgerichts vom 6. Februar 2008 zum Hausarztvertrag der Barmer Ersatzkasse. Endlich werde von höchstrichterlicher Instanz klargestellt, dass dieser Topf nur für echte, d.h. wirklich sektorenübergreifende Versorgungsmodelle verwendet werden dürfe und das sei gut so. Nach eigenen Angaben der Barmer waren ca. 40 bis 60 Millionen Euro seit Vertragsabschluss von der Kasse einbehalten worden, die nun – da der BEK Hausarztvertrag kein I.V.-Vertrag im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist - an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder zurück zu zahlen sind. „Wir freuen uns, dass das Geld in die ambulante ärztliche Versorgung zurückfließt, es wird dort dringend gebraucht“.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V - Landesverband Nordrhein Pressestelle Ubierstr. 78, 53173 Bonn Telefon: (0228) 8104-138, Telefax: (0228) 8104139

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