Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)

Integration lässt sich nicht erzwingen / Notwendiger Perspektivwechsel nicht gelungen

(Berlin) - Zum heute (09. Juli) im Bundesrat verabschiedeten Zuwanderungsgesetz erklärt der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) Dr. Manfred Ragati: Das nun verabschiedete Gesetz beinhaltet mit der Anerkennung von nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung zwar Verbesserungen im humanitären Bereich. Der dringend notwendige Perspektivwechsel in der Migrationspolitik wurde aber nicht vollzogen. Statt dessen führt das Zuwanderungsgesetz den Geist des Anwerbestopps weiter fort. Besonders problematisch ist die Vermischung der Regelung von Zuwanderung und Integration mit berechtigten Interessen der inneren Sicherheit. Unzureichend ist zudem das Fehlen einer Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete sowie die Härtefallregelung, da ihre Anwendung in das Belieben der Bundesländer gestellt ist.

Auch die staatlichen Integrationsangebote, die das Gesetz vorsieht, bleiben hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück: Vom ”Jahrzehnt der Integration” in der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung, ist im Kompromiss mit der Union nun lediglich ein gesetzlich verankerter Integrationskurs -übrig geblieben, der im Wesentlichen aus einem Deutschsprachkurs besteht. Durch die Verknüpfung mit Teilnahmepflichten sowie möglichen finanziellen und aufenthaltsrechtlichen Sanktionen, erhält der Integrationskurs zudem eine Drohfunktion.

Integration lässt sich nicht erzwingen: - Positive, integrationsfördernde Anreize wären sinnvoller gewesen als negative Sanktionen. Das Zuwanderungsgesetz reduziert Integration im wesentlichen auf das Beherrschen der deutschen Sprache sowie Grundwissen der Staatsbürgerkunde. Aus der Praxis wissen wir, dass Kenntnisse der deutschen Sprache zwar wichtig aber nicht ausreichend sind für eine gelingende Integration in die hiesige Gesellschaft.

Integration ist eine politische Querschnittsaufgabe. Das Gesetz beschränkt sich jedoch auf die Ordnungspolitik. Integration als Auftrag anderer Politikfelder – etwa der Bildungs- und der Arbeitsmarktpolitik – bleibt noch zu entwickeln.

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege werden auch die Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes kritisch begleiten und ihre langjährigen Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Migranten einbringen. Die Verbände sind bereit, ihre Integrationsangebote aufrecht zu erhalten. Allerdings bedarf es dazu eines verzahnten und ganzheitlichen Konzeptes, das die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen einbindet.

Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD und die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden haben die Entwicklung des Zuwanderungsgesetzes von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet. Die Verbände mit ihren Migrationsfachdiensten und Integrationsangeboten (Beratung und Begleitung, Deutschkurse und andere soziale Dienstleistungen) sind einer der wichtigsten Integrationsdienstleister in der Bundesrepublik.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Oranienburger Str. 13 - 14, 10178 Berlin Telefon: 030/240890, Telefax: 030/24089134

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