Institut für europäisches Verkehrsrecht in Trier gegründet / 4. Europäische Verkehrsrechtstage in der Moselmetropole
(München) - Die 4. Europäischen Verkehrsrechtstage, die am 28./29.11. in Trier stattfanden, haben einen neuen Träger: das Institut für Europäisches Verkehrsrecht. Ziel des neu geschaffenen Instituts ist es, Trier in den kommenden Jahren zu einem Mekka der europäischen Verkehrsrechtsdiskussion zu machen. Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben dem ADAC auch die Internationale Vereinigung der "Grüne-Karte-Büros" mit Sitz in London.
Unter der Leitung des neuen Präsidenten, RA Willy Rothley, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vizepräsident des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, diskutierten rund 200 internationale Repräsentanten der Rechtswissenschaft, Anwaltschaft, Versicherungswirtschaft und Politik die Probleme der Harmonisierung des EU-Verkehrsrecht.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung stand der Opferschutz bei der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen im Ausland. Dabei wurde festgestellt, dass es nach geltendem Recht bereits heute möglich ist, gegen die Haftpflichtversicherung eines ausländischen Autofahrers, von Deutschland aus, vor einem deutschen Gericht zu klagen. Dies ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn ein deutscher Autourlauber im Ausland verletzt wurde, und die Zahlung von Schmerzensgeld von der ausländischen Versicherung verzögert wird.
Die in diesem Zusammenhang von den Experten diskutierte Forderung nach Einführung einer EU-einheitlichen Bemessungstabelle von Körperverletzungen wird vom ADAC strikt abgelehnt. Ein solcher Schematismus würde nach Ansicht des Clubs zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit gehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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