Insolvenzverwalterverbände legen gemeinsamen Reformvorschlag zur Vergütung vor
(Berlin) - NIVD und VID unterstreichen mit den gemeinsamen Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Eine Anpassung der Insolvenzverwaltervergütung hat es seit über 20 Jahren nicht gegeben.
Die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. (NIVD) und der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) legen in diesen Tagen einen gemeinsamen Vorschlag für eine Vergütungsreform vor. Beide Insolvenzverbände hatten im Sommer des Jahres eigene Reformvorschläge zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) gemacht. Bei dem nun gemeinsam abgestimmten Reformvorschlag handelt es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung, sondern um ein längst überfälliges Nachjustieren der InsVV.
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ist die berufliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters immer komplexer geworden. Aufgaben der Insolvenzgerichte wurden zunehmend auf den Insolvenzverwalter verlagert. Die erheblich gestiegenen Qualitätsanforderungen an den Verwalter und sein Büro müssen in einer angemessenen Vergütung abgebildet werden. "Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig", sagt die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner.
Die Berechnung der Verwaltervergütung ist durch zahlreiche Eingriffe der Rechtsprechung weitgehend unkalkulierbar geworden und belastet Gerichte und Verwalter. Der VID bemüht sich deshalb seit langem um eine Reform der Insolvenzverwaltervergütung: 2014 unterbreitete er einen Gesetzesvorschlag zu einem Insolvenzrechtlichen Vergütungsgesetz, InsVG. "Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unser bisherigen Anregungen umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter", so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Reformbedarf bereits erkannt. Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress am 7.11.2019 in Berlin teilte Frau Prof. Dr. Beate Czerwenka in ihrem Grußwort mit, dass die Anpassung der Verwaltervergütung Gegenstand eines Reformpaketes sei, dass bis Sommer 2020 umgesetzt werden solle. Man warte derzeit noch die Stellungnahmen der Länder und weiterer Verbände ab, um das Bild zu komplettieren.
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