Pressemitteilung | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Geschäftsstelle Sankt Augustin

Insolvenzgeld sinkt 2005 im dritten Jahr in Folge / Rückgang um 15 Prozent

(Berlin) Die Belastung der deutschen Wirtschaft durch Insolvenzgeld ist 2005 im dritten Jahr in Folge gesunken. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die den Berufsgenossenschaften vorliegen. Danach mussten die Arbeitsagenturen im vergangenen Jahr rund 1,2 Mrd. Euro aufwenden, um offene Entgeltansprüche von Arbeitnehmern gegen insolvente Unternehmen auszugleichen. Die Aufwendungen für das Insolvenzgeld liegen damit um knapp 15 Prozent unter denen des Vorjahres. Hinzu kommen Aufwendungen für Zinsen in Höhe von 4,2 Mio. Euro. Außerdem wurden für Verwaltungskosten bereits Vorschüsse in Höhe von 80,6 Mio. Euro geleistet. Deren Endabrechnung kann jedoch erst Ende Mai erfolgen.

Der vorläufige Beitragssatz zur Insolvenzgeldumlage beträgt 0,2 Prozent des umlagepflichtigen Entgelts. Im Vorjahr belief sich der Beitragssatz auf 0,23 Prozent, im Jahr 2003 sogar auf 0,27 Prozent.

„Für die Unternehmen, aber auch für die Berufsgenossenschaften ist der positive Trend beim Insolvenzgeld sehr erfreulich“, sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften. In der Vergangenheit habe das Thema Insolvenzgeld häufig zu Missverständnissen und Verstimmungen in den Betrieben geführt. Der Grund: Zusammen mit dem Unfallversicherungsbeitrag ziehen die Berufsgenossenschaften auch das Insolvenzgeld ein. Dieses Verfahren spart zwar Verwaltungskosten, erschwert aber eine korrekte Zuordnung. Deshalb habe sich die Kritik am Insolvenzgeld immer gegen die Berufsgenossenschaften insgesamt gerichtet. „Zu Unrecht“, betont Breuer. „Als Berufsgenossenschaften geben wir jeden Cent an unseren Auftraggeber, die Bundesagentur für Arbeit, weiter. Auf die Höhe des Beitrags haben wir keinen Einfluss.“

Hintergrund
Insolvenzgeld erhalten Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers als Ausgleich für offene Entgeltansprüche. Dabei handelt es sich um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die von den Arbeitsämtern ausgezahlt wird. Der Gesetzgeber hat den Berufsgenossenschaften den Beitragseinzug für das Insolvenzgeld 1974 übertragen, um durch die Kopplung mit dem Einzug des BG-Beitrages Verwaltungskosten zu reduzieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Gregor Doepke, Leiter, Kommunikation Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt Augustin Telefon: (02241) 23101, Telefax: (02241) 2311333

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