Innovation nicht durch neue Regularien ausbremsen: VIR begrüßt Hauptgutachten der Monopolkommission zu touristischen Anbietern der Sharing Economy
(Unterhaching/München) - Im Sinne von Wettbewerb und mit Vorteilen für den Verbraucher: Als solchen unterstützt der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) das Einundzwanzigste Hauptgutachten der Europäischen Monopolkommission "Wettbewerb 2016". Übergeben hatte diese ihren Bericht bereits im September an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Die Anhörung erfolgte vor wenigen Tagen. Unter der Überkategorie der digitalen Märkte befasst sie sich darin verstärkt auch mit der für die Reise-Industrie zunehmend wichtig werdenden Sharing Economy.
So befürwortet der VIR die ausgewogene und sachliche Haltung der Kommission in der Debatte um die Entwicklung der Sharing Economy. Gleichzeitig teilt der Verband die Ansicht der Experten, dass die pauschale Ausweitung der Regularien traditioneller Anbieter auf diese nicht angebracht ist. Stattdessen sollten diese teils nicht mehr zeitgemäßen Regularien für die traditionellen Anbieter geprüft werden.
Ebenso stimmt der VIR mit der Kommission darüber ein, dass es eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Anbietern geben sollte. Beide, so der Verband, spielten eine bedeutende Rolle für den Markt, die es zu unterstützen gelte. Anbieter, die ihre Dienste nur privat zur Verfügung stellen, sollten jedoch nicht den gleichen Regularien wie gewerbliche Anbieter unterliegen, da dadurch der Zugang erschwert würde. Für einen guten Ansatz hält der VIR deshalb den Vorschlag einer Einführung von Schwellenwerten, da damit die bisher emotionale Debatte um eine Einordnung in gewerbliche oder private Anbieter beendet würde und Klarheit bestände.
Insbesondere die letzten beiden Punkte schätzt VIR-Vorstand Michael Buller als überaus wichtig für alle Beteiligten ein. "Die Sharing Economy hat große Vorteile für viele Seiten gebracht", so der Verbandsvorstand. "Sie bietet Menschen zum Beispiel eine zusätzliche Einnahme-Quelle - insbesondere in Ballungszentren, in denen die Mietpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Zudem kommt sie direkt auch dem Verbraucher zugute. Umso wichtiger ist es, diese Industrie nicht mit Regularien zu überfrachten."
Natürlich, so Michael Buller weiter, sollten auch für private Personen, die ihre Dienste zum Beispiel im Rahmen von Airbnb oder Uber anbieten, bereits bestehende Rechtsrahmen und Regularien weiterhin gelten - so zum Beispiel im Hinblick auf die Versteuerung. Dennoch, kommentiert der VIR-Vorstand, seien diese keineswegs eins zu eins mit den Anbietern der gewerblichen Hotelindustrie zu vergleichen und entsprechend als komplett eigene Sparte zu sehen, die den Markt bereichert und nicht gefährdet.
Nicht zuletzt fügt Michael Buller an, dass die private Vermietung per se nichts Neues, sie aber durch Anbieter wie Airbnb nun deutlich sichtbarer sei. "Die Digitalisierung hat dem Segment zu enormer Bekanntheit verholfen, sie war allerdings schon immer vorhanden."
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