Innere Sicherheit: Erfolgreichere Kriminalitätsbekämpfung durch Stärkung der Kompetenzen der EU
(Brüssel/Berlin) - Kriminalisten fordern Stärkung von Europol durch mehr operative Befugnisse, Einführung eines europäischen Straf- und Strafprozessrechts, Institutionalisierung des Europäischen Staatsanwalts und Schaffung eines europäischen Nachrichtendienstes
Brüssel/Berlin - Vom 18. bis 20. April 2016 tagte der Bundesvorstand des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) aus Anlass des einjährigen Jubiläums der Europa-Geschäftsstelle des BDK erstmals in seiner Geschichte in Brüssel. Bereits am 23. März 2015 erfolgte in Anwesenheit von Hessens Innenminister Peter Beuth und dem Leiter der Landesvertretung, Friedrich von Heusinger, die feierliche Einweihung der Europa-Geschäftsstelle des BDK in den Räumlichkeiten der Hessischen Landesvertretung im Herzen des Europaviertels. Die Dependance wird gemeinsam mit dem europäischen Polizei-Dachverband CESP (Conseil Européen des Syndicats de Police) genutzt. Der BDK ist bereits seit 1991 Mitglied bei CESP, die rund 300.000 Polizisten aus
20 Ländern vertreten, vom Europarat als nichtstaatliche Organisation
(NGO) mit beratendem Status anerkannt und seit 1998 Mitglied der europäischen Kommission der nichtstaatlichen Organisationen sind.
"Über zwei Drittel der politischen Entscheidungen, die das tägliche Leben der Menschen in Deutschland berühren, und rund drei Viertel aller Gesetze, die die innere Sicherheit betreffen haben mittlerweile ihren Ursprung in Europa. Spätestens nach dem Vertrag von Lissabon 2009 unterliegt die Kriminalitätsbekämpfung in Europa nicht mehr ausschließlich der nationalen Steuerung und Souveränität einzelner Staaten", so der Bundesvorsitzende des BDK, André Schulz.
"Wenn man heute von Kriminalpolitik spricht, meint man keineswegs nur die Innen- oder Justizpolitik. Die Kriminalpolitik umfasst sämtliche politischen und damit gesetzgeberischen Entscheidungsprozesse aller Politikbereiche, die einen Einfluss auf die Kriminalitätsentwicklung nehmen können. So nehmen bloße gesetzgeberische Entscheidungen in einem weit größeren Umfang Einfluss auf Entstehung und Ausmaß von Kriminalitätsfeldern, als präventive oder repressive Maßnahmen", so Schulz weiter. Moderne Staaten sind in Fragen der inneren Sicherheit immer stärker mit den Prozessen der Europäisierung konfrontiert. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon kann die Europäische Union verstärkt im sogenannten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts tätig werden, wo sich ihr neue Möglichkeiten eröffnen, den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Kriminalität Impulse zu geben und sie hierbei zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, die zu einer der schwersten Bedrohungen für das Funktionieren des gesellschaftlichen Zusammenlebens und für die Sicherheit der Bürger in der Union geworden ist. "Aufgrund der Dimensionen der heutigen Kriminalitätslage machen die Rahmenbedingungen neben der nationalen mittlerweile auch die zusätzliche direkte Beratung der deutschen EU-Abgeordneten im Parlament und der Mitglieder der europäischen Kommission durch den BDK unumgänglich. Diese hat zwar auch schon früher stattgefunden, wurde aber mit der Eröffnung der Europa-Geschäftsstelle in Brüssel institutionalisiert. Bereits zeitnah wird der BDK hier auch Veranstaltungen der Kripo-Akademie und der Jungen Kripo durchführen", so BDK-Chef Schulz.
Im Rahmen der jetzigen BDK-Bundesvorstandssitzung wurden zahlreiche Beschlüsse unter dem Blickwinkel der europäischen und globalen Dimensionen auf die Kriminalitätsentwicklung gefasst. So wurde u.a. die Forderungen der Stärkung der Kompetenzen der EU im Bereich der Inneren Sicherheit, die Schaffung einer europäischen Strafprozessordnung für schwerwiegende Straftaten, die Ausstattung von Europol mit zusätzlichen operativen Befugnissen und die Einrichtung des Europäischen Staatsanwaltes als zentrale EU-Behörde sowie Anklage-, Berufungs- und Revisionsinstanzen beim Europäischen Gerichtshof beschlossen. Als Pendant zu Europol soll der Europäische Nachrichtendienst/European Intelligence Service (EUIS) und ein parlamentarisches Kontrollgremium des Europäischen Parlaments eingerichtet werden.
"Es gibt heutzutage kaum noch Kriminalität, die keinen internationalen Bezug hat. Das betrifft den Terrorismus und die Internetkriminalität genauso wie die Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität und die Schwerst- und Bandenkriminalität, aber eben auch die sogenannte Alltagskriminalität. Die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsorgane und die Zusammenarbeit dieser Organe mit der Wirtschaft und Wissenschaft sind die zukünftigen Garanten des Erfolgs in der Strafverfolgung. Die Grundvoraussetzung zur Kriminalitätsbekämpfung ist aber neben den notwendigen rechtlichen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen der entsprechende personelle Einsatz qualifiziert ausgebildeter Kriminalisten. Diese qualifizierten personellen Ressourcen sind aber so gut wie in keinem Bundesland mehr in der notwendigen Größenordnung vorhanden. Deutschland muss hier schnellstens seine Hausaufgaben machen", so Schulz abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
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Telefon: (030) 24630450, Fax: (030) 246304529
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