Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Inline-Skater dürfen nicht auf der Straße fahren

(Frankfurt/Main) - Angesichts der am 19. März beginnenden Verhandlung vor dem BGH über den Status von Inline-Skatern fordert der AvD vom Gesetzgeber endlich eine klare und eindeutige Regelung für diese Sportler.

Fakt ist: Inline-Skater sind weder Fußgänger noch Fahrzeuge im herkömmlichen Sinne. Das schafft Probleme, weil die seit Jahrzehnten bestehenden Gesetze darauf keine Antwort finden. Inline-Skater müssen nach Auffassung des Automobilclubs AvD den Status von Fußgängern mit besonderen Rechten und Pflichten haben. Ziel dieser Regeln: wir müssen die Inline-Skater schützen, ohne sie zu diskriminieren.

Dementsprechend lauten die Forderungen des AvD: Inline-Skater müssen die Radwege benutzen, wo immer diese vorhanden sind. Gibt es keinen Radweg, dann muß der Gehweg benutzt werden. Auf Straßen, an deren Rändern es weder Fußgänger- noch Radwege gibt, sollen Inline-Skater den linken Rand benutzen müssen, wie es auch für Fußgänger vorgeschrieben ist. Dort allerdings müssen sie - wie in Fußgängerzonen - Rücksicht nehmen auf Fußgänger ohne Rollen unter den Sohlen.

Grundsätzlich muss die Benutzung der Fahrspuren auf Straßen für Inline-Skater verboten bleiben. Die größte Gefahrenquelle ist nämlich die Art und Weise der Fortbewegung: durch die Pendelbewegungen beim Schwung holen werden die Skater zum nicht mehr kalkulierbaren Risiko auf der Straße. Wenn zum Beispiel ein Autofahrer mit großen Sicherheitsabstand an einem Skater vorbei fahren will und der gerade durch kräftigen Abstoß mit dem rechten Bein Schwung holt, ist schnell ein Unfall passiert - für den Skater meistens mit schlimmen Folgen. Zusammen mit der hohen Sturzgefahr birgt dies ein unnötiges Risiko.

Der AvD will mit seinen Vorschlägen die Risiken für Inline-Skater minimieren und den besten Kompromiss finden zwischen größtmöglichem Spaßfaktor für diese Art von Sport und Freizeitgestaltung sowie der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Lyoner Str. 16 60528 Frankfurt Telefon: 069/66060 Telefax: 069/6606789

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