Inkassoverband weist Forderung nach neuem Inkassorecht zurück
(Berlin) - Verbraucherschutzverbände fordern erneut neue und zusätzliche Regelungen für Inkasso. Erst vor zwei Jahren trat das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft, mit dem die Inkassokosten erheblich reduziert wurden.
Dennis Stratmann, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), sagt dazu: "Der Ruf nach neuerlicher Regulierung entbehrt jeglicher Grundlage. Die durchschnittliche Inkassoforderung liegt bei 227 Euro. In solchen Fällen haben Verbraucherinnen und Verbraucher typischerweise drei Monate Zeit, die fällige Rechnung ohne Zusatzkosten zu bezahlen. Währenddessen versenden Gläubiger zwei eigene Mahnungen, ehe sie den Fall ins Inkasso oder an einen Anwalt geben. Reagieren säumige Verbraucherinnen und Verbraucher dann zügig auf das erste Inkassoschreiben, entstehen Kosten in Höhe von 15 bis 30 Euro. Nur wenn weitere Maßnahmen nötig sind, steigen die Inkassokosten auf höchstens 45 Euro. Das verlangt Gläubigern über die Maßen Geduld ab und ist verbraucherpolitisch mit Blick auf die Kosten fair."
Tatsächlich decken diese Inkassokosten nach Ansicht des BDIU die Aufwände von Gläubigern, Inkassodiensteistern und Rechtsanwälten im Inkasso kaum mehr ab. "Das geltende Recht vernachlässigt die Belange der Wirtschaft. Die Aufwände der Gläubiger und ihrer Rechtsbeistände werden kaum berücksichtigt.
In 2022 haben allein Mitglieder des BDIU 178 Millionen Briefe für ihre Auftraggeber verschickt und 22 Millionen Telefonate mit Verbraucherinnen und Verbrauchern geführt. Hinzu kommen 197 Millionen digitale Zahlungserinnerungen und 29 Millionen Adressermittlungen. Im Ergebnis wurden der Wirtschaft durch die Bemühungen unserer Mitglieder über fünf Milliarden Euro Liquidität zurückgeführt. Gerade in der Krise wird Inkasso so zu einem wichtigen Stabilisierungsfaktor für unsere Wirtschaft."
Auch bei den Forderungen in Bezug auf die neue zentrale Aufsicht über das Inkassowesen gehen die Verbraucherschutzverbände nach Ansicht des BDIU den zweiten Schritt vor dem ersten: Das Bundesamt für Justiz wird seine neue Aufgabe erst zum 1. Januar 2025 übernehmen. "Im Schulterschluss mit den Verbraucherschutzverbänden haben wir uns für eine frühere Zentralisierung der Aufsicht eingesetzt", sagt Stratmann. "Wirklich vollendet ist das neue Inkassorecht, wenn die zentrale Aufsicht endlich tätig wird. Erst dann können wir seriös und vernünftig darüber diskutieren, ob es erneuter Nachjustierung bedarf."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
Pressestelle
Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20607360, Fax: (030) 206073633