Inkassoverband warnt vor Überregulierung durch falsch verstandenen Verbraucherschutz
(Berlin) - Die Anzahl der ins Inkasso übergebenen Forderungen stieg zwischen 2020 und 2023 um rund 16 Prozent auf 33 Millionen Vorgänge. Gleichzeitig sank deren Wert um mehr als ein Viertel (28 Prozent) und liegt nun im Durchschnitt bei 563 Euro. Zugleich sank nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (VVInkG) im Oktober 2021 die Höhe der abrechenbaren Inkassokosten um 25 Prozent. Dazu BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann: "Das Abwälzen der Kosten des Zahlungsverzugs vom Verursacher auf Gläubiger und ihre Inkassodienstleister kann so nicht weitergehen!"
Insgesamt belegt der Branchenreport23 des Inkassoverbandes erneut die volkswirtschaftliche Relevanz des Forderungsmanagements. Zum Jahresende hatten Inkassounternehmen insgesamt 97 Millionen Forderungen in der Bearbeitung. Die BDIU-Mitgliedsunternehmen realisierten dabei mehr als
5 Milliarden Euro und trugen so wesentlich dazu bei, Liquidität, Arbeitsplätze und Investitionen der Gläubiger zu sichern. Blietz-Weidmann: "Gläubiger übergeben ihre Forderungen typischerweise ins Inkasso, nachdem sie selbst zwei bis drei Zahlungserinnerungen versendet haben. Erst danach übernimmt ein Inkassounternehmen eigenständig den weiteren Prozess. Meistens wird dabei eine einvernehmliche Lösung mit den Verbrauchern erreicht, während sich die Gläubiger auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können."
Inkassodienstleister können auch das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung nutzen. Das kommt aber nicht oft vor: Acht von zehn Fälle (78 Prozent) werden außergerichtlich, das heißt im gegenseitigen Einvernehmen und ohne gerichtliche Zwangsmaßnahmen gelöst. "Das außergerichtliche Inkasso entlastet die Justiz in Form der Mahngerichte und Gerichtsvollzieher. Die wären mit der schieren Fülle an sich in Verzug befindlichen Forderungen schnell überfordert. Von unseren außergerichtlichen Lösungen profitieren aber auch die Schuldner. Denn sie sparen Gerichtskosten und kommen um den für viele unangenehmen Besuch des Gerichtsvollziehers herum", betont die neu gewählte BDIU-Präsidentin. Sie verweist zudem darauf, dass nur eine von zwanzig Forderungen im vorgerichtlichen Verfahren bestritten wird: "Es kommt nur selten zu grundsätzlichen Unstimmigkeiten über die Berechtigung einer Inkassoforderung", betont Blietz-Weidmann. Denn Inkassodienstleister hätten ja ein originäres Interesse daran, gewissenhaft zu prüfen, welche Forderungen sie zur Bearbeitung übernehmen.
Inkassounternehmen arbeiten weitestgehend beschwerdefrei
In diesem Zusammenhang verweist sie auch auf die Beschwerdestatistik. BDIU-Ombudsfrau Sonja Steffen, von 2009 bis 2021 Mitglied des Bundestags, erreichten im Jahr 2023 insgesamt 1.250 Beschwerden. Im Vergleich zu den 33 Millionen neuen Inkassoforderungen ergibt sich daraus eine Quote von 0,0037 Prozent. Nimmt man nur die begründeten Beschwerden, liegt die Zahl sogar noch niedriger. Dann kommen anderthalb Beschwerden auf eine Million Fälle. Dazu noch einmal Blietz-Weidmann: "Die Beschwerdequote im Inkasso ist verschwindend gering. Berücksichtigt man die Sensibilität der Thematik, ist das ein eindrucksvoller Nachweis der guten und fairen Arbeit der Branche und zeigt, dass die nie enden wollenden Rufe nach mehr Verbraucherschutz im Inkasso ein Zerrbild der Realität zeichnen."
Schuldnerschutz auf Kosten der Allgemeinheit
Nicht nur deshalb fordert die BDIU-Präsidentin vom Gesetzgeber, der die Inkassokosten, die vom Schuldner erstattet werden müssen, zuletzt stark herabgesetzt hatte, ein grundsätzliches Umdenken: "Die Kosten, die der Schuldner nun nicht mehr erstatten muss, fallen nicht einfach weg, sie werden vom Verursacher auf den ohnehin geprellten Gläubiger abgewälzt!" Die Gläubiger müssen diese Kosten über ihre Preise auf die Allgemeinheit umlegen und so die Kosten des Fehlverhaltens einzelner gewissermaßen vergesellschaften. "Der Gesetzgeber sollte den Mut aufbringen, die Verursacher wieder stärker in die Pflicht zu nehmen.", fordert die BDIU-Präsidentin deshalb. Auch das sei ein Teil des Verbraucherschutzes, der aber bislang vernachlässigt werde. Sie erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass gerade die Inkassodienstleister sehr daran interessiert seien, mit den Schuldnern zu guten Vereinbarungen zu kommen. Denn auch hier gelte: Zeit ist Geld. Zudem wisse sie aus ihrem täglichen Geschäft als Chief Operations Officer bei der Lowell DACH Gruppe, dass die Schuldnergespräche oft positiv verliefen. Viele seien tatsächlich froh, wenn ihnen ein Weg aus der Verschuldung gezeigt werde. "Im Grunde betreiben wir als Inkasso-Branche, gestützt auf unseren Code of Conduct und auf den gemeinsamen Wunsch aller Beteiligten, die Schulden aus der Welt zu schaffen, effektiven Verbraucherschutz. Auch wenn das einigen nicht ins Weltbild passt."
Inkasso-Branche zu Personalabbau gezwungen
Laut Branchenreport23 wurden in der Inkassowirtschaft zuletzt stark Arbeitsplätze abgebaut. Gab es 2018 noch rund 20.000 Beschäftigte in der Branche, sank die Zahl um ein Viertel auf nur noch 15.000 Mitarbeitende (Branchenreport23) und erreichte einen neuen Tiefstand. Für Blietz-Weidmann ist das auch eine Folge der Gebührenregulierung, denn die willkürliche Deckelung der erstattungsfähigen Inkassokosten habe den Kostendruck für die Branche massiv erhöht. Darunter leiden auch die Schuldner, sagt Blietz-Weidmann: "Verschuldete Menschen profitieren davon, wenn gut geschulte Inkassomitarbeitende ihnen helfen, Lösungen zu finden. In ihrem neuen Zuschnitt liefert die Gebührenordnung den Unternehmen hierfür bedauerlicherweise immer weniger Spielraum."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)
Pressestelle
Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20607360, Fax: (030) 206073633