Initiator Kühn übergibt Petition an Bundestagsausschuss / BdV prüft Verfassungskonformität des Lebensversicherungsreformgesetzes
(Henstedt-Ulzburg) - 8.864 mal "Nein" zum Lebensversicherungsreformgesetz. So viele Verbraucher unterzeichneten in den letzten Wochen die Online-Petition "Kunden von Kapitallebensversicherungen müssen weiterhin an stillen Reserven beteiligt werden". Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hatte immer wieder um Unterstützung für die Petition geworben. Initiator Peter Kühn übergab die 168-Seiten starke Forderung an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. "Es freut mich, dass so viele Menschen diese Möglichkeit der Teilhabe und Mitbestimmung genutzt haben", kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. "So ein lebendiges Demokratieverständnis hätte ich mir auch von der Bundesregierung gewünscht." Der BdV beklagte im laufenden Gesetzgebungsverfahren wiederholt das Tempo, mit dem die Große Koalition das Gesetz durch die Instanzen gepeitscht hatte. "Dies lässt nur den Schluss zu, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Interessengruppen zu keiner Zeit gewünscht war", so Kleinlein.
Bereits im September bekamen erste Lebensversicherungskunden die Auswirkungen des im August in Kraft getretenen Gesetzes zu spüren. Einzelne Versicherer kürzten bei auslaufenden Verträgen entsprechend der neuen Rechtsprechung den Kundenanteil der Reserven. "Wir werden uns mit der aktuellen Regelung nicht zufriedengeben und weiter für eine ausgewogene Gesetzgebung kämpfen", kündigt Kleinlein an. "Die Petition ist für uns gleichermaßen Ansporn und Verpflichtung." Aktuell prüft der BdV juristische Schritte, um gegen das Lebensversicherungsreformgesetz vorzugehen. Im Juli hatte der BdV in einem offenen Brief an Bundespräsident Joachim Gauck Bedenken an der Verfassungskonformität des Gesetzes angemeldet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
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