Ingrid Sehrbock: Wir brauchen ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
Am Freitag (6. Juli 2007) stellte der DGB in Berlin eine Betriebsrätebefragung zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten vor.
Dabei wurde in Bezug auf die Internetnutzung im Betrieb deutlich: Die private Nutzung des Internets ist in fast 60 Prozent der Unternehmen erlaubt, aber nur ein Viertel der Unternehmen regelt dies per Betriebs- oder Datenschutz-Vereinbarung.
In 30 Prozent der Fälle wird die Internetnutzung in Firmen geduldet. Und das ist ohne Zweifel keine ausreichende Basis: So wurden in acht Prozent der Fälle Kündigungen ausgesprochen, Abmahnungen in 18 Prozent und Ermahnungen in 29 Prozent der Fälle. Größere Unternehmen üben dabei mehr Sanktionen aus als kleinere. Ein Drittel der befragten Betriebs- und Personalräte und Datenschutzbeauftragten der Unternehmen nennt als Hauptproblem die unbefugte Kontrolle des Surf- und mail-Verhaltens der Beschäftigten und die Weitergabe der daraus gewonnenen Daten.
Rund 25 Prozent der Befragten sehen daher den Datenschutz der Arbeitnehmer nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Sie fordern mehr Mitbestimmung bei der privaten Internetnutzung der Beschäftigten, mehr Freistellungen von Datenschutzbeauftragten im Betrieb und eine bessere gesetzliche Absicherung.
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock bekräftigte: Wir brauchen endlich eine sichere gesetzliche Grundlage, die die persönlichen Daten der Arbeitnehmer schützt. Internet und E-mails gehören heute zum normalen Arbeitsalltag der meisten Beschäftigten. Doch auch nach jahrelanger Debatte gibt es noch immer keine konkreten Regelungen, die z.B. festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen die modernen Medien auch privat genutzt werden dürfen. So kontrollieren viele Arbeitgeber weiter heimlich die Tätigkeit der Beschäftigten am Computer: Welche Internetseiten surfen sie an, wer wird angemailt? Sogar fragwürdige Leistungskontrollen finden auf diesem Wege statt. Wir wollen nicht, dass aus der neuen Arbeitswelt ein Klima der Dauer-Kontrolle entsteht. Deshalb fordert der DGB neben einem Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz auch die intensivere Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte in diesen Fragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Axel Brower-Rabinowitsch, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060-324