Pressemitteilung | Sozialverband VdK - Landesverband Hessen-Thüringen e.V.

Inflation macht Rentnerinnen und Rentner trotz Rentenanpassung ärmer

(Frankfurt am Main) - Zum 1. Juli 2023 werden die gesetzlichen Renten in den westdeutschen Bundesländern um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent angepasst. Durch die Erhöhung gilt in Deutschland dann ein gleich hoher aktueller Rentenwert. "Das klingt zunächst wie eine positive Entwicklung", sagt Paul Weimann, Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen.

"Allerdings gleicht die Anhebung der Renten die seit Langem auf hohem Niveau verharrende Inflationsrate nicht aus. Die Inflation bedeutet eine massive Entwertung der staatlichen Altersversorgung und sorgt dafür, dass Rentnerinnen und Rentner tatsächlich ein Minus im Portemonnaie verkraften müssen." Im Jahresdurchschnitt 2022 lag die Teuerungsrate bei 6,9 Prozent, im Frühjahr 2023 bei über 7 Prozent, und ein schnelles Ende der anhaltend hohen Inflation ist Experten zufolge nicht zu erwarten. In der Folge seien mehr und mehr Rentenempfänger zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen, sagt Weimann.

Nach Ökonomen der Europäischen Zentralbank (EZB) haben sich die Unternehmensprofite wesentlich auf die Preisentwicklung ausgewirkt: Sie seien seit Anfang 2022 stärker gestiegen als die Löhne, in einigen Bereichen schon seit 2019, so die EZB-Fachleute, die zugleich vor einer Aufwärts-Preisspirale warnen. Der VdK sieht dringenden politischen Handlungsbedarf, um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern. "Wir beobachten insbesondere mit Sorge, dass die Politik versäumt, die Unternehmen angemessen zu besteuern, die derzeit mit überzogenen Preissteigerungen die Inflation noch befeuern", sagte der Landesvorsitzende. Um jetzt und künftig eine gute Rente für alle Generationen sicherzustellen und die wachsende Altersarmut wirksam zu bekämpfen, fordert der VdK Hessen-Thüringen:

▪ Keine Anhebung der Regelaltersgrenze auf 68 Jahre und damit eine Rentenkürzung durch die Hintertür

▪ Ein stabiles Rentenniveau von mindestens 50 Prozent

▪ Aufschläge auf Erwerbsminderungsrenten von 15 Prozent beziehungsweise 9 Prozent schnellstmöglich einführen, nicht erst 2024 und in geringerer Höhe wie nach dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz vorgesehen

▪ Eine gerechte Besteuerung der Unternehmen, die die Krise genutzt haben, um ihre Gewinne durch nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen zu steigern

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK - Landesverband Hessen-Thüringen e.V. Pressestelle Gärtnerweg 3, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7140020, Fax: (069) 71400222

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