Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Infektionsschutzgesetz muss kulturfreundlicher werden / Heute Anhörung im Deutschen Bundestag zum neuen Infektionsschutzgesetz

(Berlin) - Heute Vormittag findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum neuen Infektionsschutzgesetz statt.
Berlin, den 29.08.2022. Heute Vormittag findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum neuen Infektionsschutzgesetz statt.

Der Deutsche Kulturrat ist zur Anhörung eingeladen und wird die Bundestagsabgeordneten auffordern, Änderungen im vorliegenden Entwurf des Infektionsschutzgesetzes zu beschließen.

Vollauslastung

Wir fordern, dass der Bundesgesetzgeber vorsieht, dass bei hohem Infektionsgeschehen Kultureinrichtungen qua Hausrecht eine Maskenpflicht in Innenräumen vorgeben können. Diese Möglichkeit sollte nicht dem Belieben der Bundesländer überlassen werden. Wenn im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Flugzeugen die Maskenpflicht das Mittel der Wahl ist, um eine Vollauslastung zu ermöglichen, sollte dies auch für den Kulturbereich gelten. Zumal bereits laut geltendem Infektionsschutzgesetz der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden muss.

Hygienezertifikate

Der Deutsche Kulturrat regt außerdem an, in § 28a des neuen Infektionsschutzgesetzes zusätzlich aufzunehmen, dass für hygienezertifizierte Einrichtungen Ausnahmen von etwaigen Personenobergrenzen beim Publikum möglich sind und dass im Gesetz präzisiert wird, dass Einrichtungen von Schutzmaßnahmen ausgenommen werden können, wenn ein wissenschaftlich fundiertes Hygienezertifikat erteilt wurde oder eine aufgrund wissenschaftlicher Standards vorgenommene Selbstprüfung mit Kontrollmöglichkeit durch unabhängige Stellen vorliegt.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Corona-Pandemie hinterlässt seit März 2020 im gesamten Kulturbereich tiefe Spuren. Die Auswirkungen spüren die Künstlerinnen und Künstler, die von Auftragseinbrüchen bzw. -rückgängen betroffen sind und sich deren ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage noch einmal verschärft hat. Die Kultureinrichtungen waren phasenweise geschlossen und müssen auch nach ihrem Wiederöffnen um ihr Publikum kämpfen. Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sind das dritte Jahr in Folge von massiven Umsatzeinbrüchen betroffen. Nach zwei verherrenden Corona-Jahren mit massiven Einschränkungen bzw. Schließungen ist es dringend erforderlich, dass der Kulturbereich auch unter den Bedingungen einer weiterhin bestehenden Corona-Pandemie weiterarbeiten kann. Ansonsten wird vielen Kultureinrichtungen das wirtschaftliche Aus drohen und viele Kulturangebote in Deutschland künftig dauerhaft fehlen. Deshalb muss das Infektionsschutzgesetz dingend kulturfreundlicher ausgestaltet werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat e.V. Olaf Zimmermann, Markgrafendamm 24, 10245 Berlin Telefon: (030) 226 05 28-0, Fax: (030) 226 05 28-11

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