Pressemitteilung | Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV OT)

Infektionsschutz stärken - Höchstgrenze für Pflegehilfsmittel beibehalten!

(Dortmund) - Die Bundesregierung zieht die Erhöhung des Ausgleichs für Pflegehilfsmittel von 40,00 auf 60,00 Euro zurück, die sich im Zuge der Covid-19-Pandemie bewährt hat. Ursprünglich sah man im Verfahren des "Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" die dauerhafte Anhebung des monatlichen Höchstbetrags für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vor, darunter Desinfektion und Einmalhandschuhe. Jedoch wurde der entsprechende Passus in der vorliegenden Version gestrichen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am 22. Februar 2021 stieß dies auf Unverständnis. In ihren Stellungnahmen bekundeten Pflege- und Sozialverbände die deutliche Ablehnung dieses Vorgehens.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) - Bundesverband e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland e.V. fordern die Bundesregierung auf, die zunächst geplante dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Höchstgrenze beizubehalten und wieder in den Gesetzentwurf einzuschreiben. Das Bündnis "Wir versorgen Deutschland" schließt sich diesen Forderungen an. Zum Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), die EGROH-Service GmbH, Reha-Service-Ring GmbH, rehaVital Gesundheitsservice GmbH und Sanitätshaus Aktuell AG.

Das Geld steht Pflegebedürftigen für die Beschaffung der nötigen Desinfektionsmittel und Schutzausrüstung zu, um sich selbst sowie Pflegepersonal und pflegende Angehörige nicht zuletzt vor Covid-19-Infektionen zu schützen. Die aktuelle Regelung läuft am 31. März 2021 aus. Insbesondere warnt das Bündnis davor, dass durch die massiven Erhöhungen der Beschaffungskosten für Pflegehilfsmittel die Patienten:innen innerhalb der abrechenbaren Höchstgrenze von 40,00 EUR künftig weniger Schutzausrüstung durch eine Kostenerstattung gedeckt sei als vor der Pandemie. Es sei unerklärlich, warum genau jetzt die Notwendigkeit dieser wichtigen Hygieneartikel von Gesetzgeber eingeschränkt wird. Ein fatales Zeichen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV) Kirsten Abel, Leiterin Verbandskommunikation Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 5570500, Fax: (0231) 55705040

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