Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

Infektionsschutz darf die Teilhabe von Menschen mit Assistenz- / und Pflegebedarf nicht gefährden

(Berlin) - Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) kritisieren, dass mit dem vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 geltenden Infektionsschutzgesetz alles, was eine moderne Pflege und Behindertenhilfe ausmacht, zugunsten von Überregulierungen aufgegeben wird.

"Das aktuelle Infektionsschutzgesetz ist von Misstrauen getragener Murks!", so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. "Die gesellschaftliche Teilhabe ist das Wesen von moderner Pflege und Eingliederungshilfe. Was uns nun aber mit dem Infektionsschutzgesetz droht ist (wieder) die Isolation der uns anvertrauten Menschen durch eine Maskenpflicht, die massiv in die Grundrechte der Bewohner/innen eingreift. Die Mitarbeitenden in der Pflege haben über 2 ½ Jahre bewiesen, dass sie die Pandemie mit größter Anstrengung bewältigt haben. Die Einführung der Maskenpflicht ist nur ein Beispiel dafür, dass die Beteiligten die Situation in der Langzeitpflege nicht kennen: Bei einem Anteil von ca. 60 bis 70 Prozent der Bewohner/innen mit kognitiven Einschränkungen eine Maskenpflicht außerhalb des Bewohnerzimmers zu fordern, ist schlichtweg nicht umsetzbar. Diese Regelung reiht sich ein in eine Vielzahl von Fehlentscheidungen, die mit einem echten Einbezug der Pflegeexpertise in die Entstehung von Gesetzen hätten vermieden werden können. Hier brauchen wir endlich echte Beteiligung."

Der Vorstandsvorsitzende des BeB Pfarrer Frank Stefan fordert, dass dem gesellschaftlichen Applaus für die in diesen Zeiten besonders belasteten Berufsgruppen nunmehr auch neben einer weiterhin notwendigen finanziellen Anerkennung der Respekt für ihre Professionalität entgegengebracht wird, der ihrer Fachlichkeit entspricht. "Unsere Mitarbeitenden haben ein hohes Verantwortungsbewusstsein und wissen es einzuschätzen, welche Maßnahmen zur Infektionsabwehr und im Infektionsfall geboten sind. Auch die Verpflichtung, sich nun wieder fremdtesten lassen zu müssen, zeigt, wie wenig Vertrauen es in die Mitarbeitenden gibt. Selbsttests für alle Mitarbeitenden, die einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben, ermöglichen im Gegensatz zur Fremdtestung eine höhere Akzeptanz, vernünftige Schichtwechsel und eine Risikominimierung, da die Tests bereits vor dem Eintreffen am Arbeitsplatz erfolgen können."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) Sevinç Topal, Leiter Kommunikation und Digitalisierung Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: (030) 83001-270, Fax: (030) 83001-275

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