INES schlägt Differenzverträge für Wasserstoffspeicher vor
(Berlin) - Mit dem Projekt "Langfristszenarien für die Transformation des Energiesystems in Deutschland" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK- Langfristszenarien) wurde im November 2022 der Bedarf für Wasserstoffspeicher von politischer Seite quantitativ beschrieben. Das vom BMWK beauftragte Forschungskonsortium weist im Rahmen mehrerer Szenarien zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 (T45-Szenarien) einen Bedarf an Wasserstoffspeichern zwischen 64 und 105 Terawattstunden (TWh) aus (www.langfristszenarien.de).
Im Fall einer Elektrifizierungsstrategie gemäß T45-Strom-Szenario liegt der Bedarf an Wasserstoffspeicherkapazität bei 74 TWh im Jahr 2045. Bis zum Jahr 2030 wächst der Bedarf in diesem Szenario zunächst langsam auf zwei TWh an. Bereits im Jahr 2035 sind aber schon 15 TWh erforderlich. Im Zeitraum 2035 bis 2040 steigt der Bedarf am stärksten und erreicht 47 TWh.
Diesem hohen zukünftigen Bedarf stehen aktuell vereinzelte Pilotprojekte zur Entwicklung von Wasserstoffspeichern gegenüber. Sie decken die bis 2030 erforderlichen Speicherkapazitäten nur in Teilen ab. Zudem stehen finale Investitionsentscheidungen bei den Projekten noch aus.
Aus dem heutigen Bestand an Gasspeicherkapazitäten können schätzungsweise 32 TWh Wasserstoffspeicherkapazitäten entwickelt werden. Zur Umsetzung der Energiewende wird demnach die Umwidmung bestehender Speicher und der Neubau von Wasserstoffspeichern notwendig sein. Sowohl die Umwidmung als auch der Neubau erfordern lange Zeiträume. Angesichts der Entwicklungszeiten für Wasserstoffspeicher muss mit der Umwidmung von ausreichend großen Gasspeicherkapazitäten begonnen werden, um die Energiewende gemäß BMWK-Langfristszenarien umzusetzen. Zwar kann ein bestehender oder bereits teilentwickelter Speicher unter optimalen Voraussetzungen schneller für die Speicherung von Wasserstoff umgerüstet werden, als ein Neubau erfolgen kann. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung der Gasspeicher zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in den nächsten Jahren ist aber ein geordneter Transformationsprozess für die Umwidmung bestehender Gasspeicher auf Wasserstoff erforderlich.
Neben der Entwicklung eines besseren Verständnisses zum Transformationsprozess von Gasspeichern hin zu Wasserstoffspeichern im Lichte der Gasversorgungssituation, ist es jedoch mindestens genauso bedeutsam, sich mit dem Marktrahmen für Investitionen in Wasserstoffspeicher auseinanderzusetzen. Erhebliche wirtschaftliche Risiken, insb. zu künftigen Umsatzpotenzialen lassen die Investoren zurückschrecken. Eine fristgerechte Umsetzung der Energiewende entsprechend der BMWK-Langfristszenarien ist in der Folge nicht gewährleistet. Es muss dafür zunächst ein Marktrahmen geschaffen werden, der Investitionen in Wasserstoffspeicher überhaupt zulässt bzw. anreizt.
Die Branche schlägt vor, Differenzverträge mit regulierten Referenzerlösen im Markthochlauf als Marktrahmen zu verwenden, um Investitionen in Wasserstoffspeicher umzusetzen. Aus den Differenzverträgen heraus lässt sich zum späteren Zeitpunkt ein Wasserstoffspeichermarkt entwickeln. Das ist sinnvoll, weil Speicher anders als das Netz kein natürliches Monopol darstellen und deshalb grundsätzlich marktwirtschaftlich und von Netzen getrennt entwickelt und betrieben werden sollten.
Die Veröffentlichung des Positionspapiers kommentiert Sebastian Heinermann (geb. Bleschke), INES-Geschäftsführer, mit folgenden Worten: "In der Hochlaufphase ist die Geschwindigkeit des Marktes unzureichend, um die erforderlichen Wasserstoffspeicher für die Energiewende zu entwickeln. Differenzverträge haben das Potenzial die notwendige Sicherheit zu schaffen, um Investitionen in Wasserstoffspeicher in Milliardenhöhe tätigen zu können. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes und damit die Energiewende insgesamt wird nur mit den großen Wasserstoffspeicherkapazitäten für erneuerbare Energien auf Kurs bleiben können".
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