Pressemitteilung | (WIB) Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e.V.

Industrieverband Tore Türen Zargen / Neu: Zertifikat Einbruchhemmung für Garagentore

(Hagen) - Frisch zum Jahresbeginn herausgegeben hat der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) die neue ttz-Richtlinie zur Einbruchhemmung von Garagentoren. Wie der Herstellerverband mitteilte, wollte man damit eine lange bestehende Lücke schließen und klare Kriterien für die Klassifizierung und Zertifizierung von Garagentoren hinsichtlich Einbruchschutz schaffen.

Hintergrund der Richtlinie, die in Kooperation mit mehreren führenden Herstellern der Branche und der TÜV Nord Cert GmbH entwickelt wurde, ist die Tatsache, dass in Deutschland und Europa keine einheitlichen Prüfgrundlagen existieren, die speziell auf Tore insbesondere Garagentore zugeschnitten sind.

Die derzeit im Markt befindlichen Tore, die mit der Eigenschaft Einbruchschutz gekennzeichnet sind, stützen sich auf die europäischer Vornorm EN V 1627, die allerdings spezifisch für Fenster und Türen geschrieben wurde, nicht aber für Garagentore. Aus diesem Grund hat man bei der Nachfolgenorm, die kurz vor der Veröffentlichung steht, den Bereich Tore aus dem Anwendungsbereich explizit ausgeschlossen. Die Einbruchklassifizierung nach EN V 1627 hat sich nach Auffassung des Industrieverbandes ttz nur als behelfsmäßige „Krücke“ erwiesen. Auf europäischer Ebene wird deshalb zur Zeit an einem technischen Standard im Bereich Einbruchschutz gearbeitet, der speziell auf Tore zugeschnitten ist. Die Arbeit geht allerdings im Augenblick nur schleppend voran, da notwendige Grundlagendokumente noch nicht zur Verfügung stehen. Die unbefriedigende Situation war für den deutschen Herstellerverband der Anlass, eine eigene Richtlinie zu erarbeiten. Dabei konnte man sich zum Teil auf Versuche stützen, die in Rahmen der europäischen Normungsaktivitäten durchgeführt wurden. Ergänzende weitere Tests mit verschiedenen Garagentortypen, die in den Prüflaboren des TÜV Nord stattfanden, führten schließlich zu einem detaillierten Anforderungsprofil für einbruchhemmende Garagentore – als Grundlage der ttz-Richtlinie.

Die ttz-Richtlinie „Einbruchhemmung für Garagentore“

Die ttz-Richtlinie „Einbruchhemmung für Garagentore“ ist in sieben Abschnitte gegliedert: Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich beschrieben, Begriffe definiert, sowie der Prüfaufbau festgelegt.

Als Prüfrahmen ist ein geschlossener, stabiler Stahlrahmen mit eingebauten, verschiebbaren Stahlträgern bereit zu stellen, in den Hilfsrahmen zur Aufnahme der Tore zu montieren sind. Wichtig ist, dass der Prüfrahmen zu so konstruieren ist, dass bei der Prüfung auftretende Kräfte nicht zu Verwindungen des Rahmens und zur Behinderung der eigentlichen Prüfungen führen.

Getestet wird ein komplettes und funktionsfähiges Garagentor sein in den Abmessung 2500 mm x 2125 mm, das mindestens die Windlastklasse 2 nach DIN EN 13241-1 erfüllen muss. Der Einbau in den Hilfsrahmen wird vom Hersteller gemäß der Montageanweisung vorgenommen.

Die Prüfungen

Bei den Prüfungen unterscheidet man zwischen statischen Einbruchversuchen, bei denen „die Angriffsbereiche“ vorgegeben sind und eine definierte Last aufgebracht wird, sowie manuellen Einbruchversuchen, bei denen der Prüfer die jeweiligen Angriffspunkte in einem bestimmten Bereich frei wählen kann unter Verwendung des dafür vorgesehenen Werkzeugsatzes.

Für den statischen wie auch den manuellen Einbruchversuch gibt es eine festgelegte Mindestzeit, der das Tor standhalten muss. Die Prüflast im statischen Versuch beträgt 3.000 N in Öffnungsrichtung und liegt mindestens 10 Sekunden an. Bei den eingesetzten Werkzeugen im manuellen Versuch (4 x 3 Minuten) finden sich u.a. ein Schlosserhammer mit bis zu 32 cm Länge und 220 g Gewicht, ein Schaubendreher mit bis zum 28 cm Länge, Imbusschlüssel, Schlosserzangen, Messer sowie diverse Kleinteile. Das Prüfverfahren soll das typische Einbruchverhalten eines „durchschnittlichen“ Langfingers nachbilden. Der Test gilt als bestanden, wenn bei den durchgeführten statischen und manuellen Prüfungen keine „durchgangsfähigen Öffnungen“ geschaffen wurden. Die Ergebnisse der Tests werden in einem Prüfbericht vermerkt, der die Grundlage für das Zertifikat „geprüfte Einbruchhemmung gemäß ttz-Richtlinie Einbruchhemmung für Garagentore“ darstellt.

Die ttz-Richtlinie ist im Internet unter www.ttz-online.de als kostenfreier Download erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
WIB Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e.V. Pressestelle Hochstr. 113-115, 58095 Hagen Telefon: (02331) 20080, Telefax: (02331) 200840

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