Pressemitteilung | (WIB) Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e.V.

Industrieverband Tore Türen Zargen: Leitfaden zur neuen Produktnorm für Außentüren DIN EN 14351-1

(Hagen) - Die in Europa eingeführte Türenproduktnorm DIN EN 14351-1 „Fenster und Außentüren“, die sich derzeit in der Koexistenzphase befindet, hat für einheitliche Marktbedingungen in den EU-Mitgliedsstaaten gesorgt. Die Norm regelt das Inverkehrbringen, die Klassifizierung und Kennzeichnung von Außentüren im gewerblichen wie privaten Bereich – Brandschutztüren sind ausgenommen. Wenn die Vorgaben zur Kennzeichnung von Türen eingehalten, bietet das Regelwerk, das vorrangig der zu Grunde liegenden EU-Bauproduktenrichtlinie dient, mit allen Klassifizierungen dem Anwender echte Marktchancen. Die Vielzahl der neuen Anforderungen, die auf Hersteller, Montagebetriebe, Planer und Betreiber zukommen, ist jedoch komplex und in vielen Fällen noch nicht transparent.

Um hier Licht ins Dunkel zu bringen, hat - anknüpfend an den großen Erfolg des Leitfadens zur Toreproduktnorm DIN EN 13241-1 - der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) einen Leitfaden zur neuen Türenproduktnorm herausgegeben. In gewohnter ttz-Qualität bietet die handliche Informationsbroschüre, die sich an Hersteller, Montageunternehmen, Planer und Betreiber von hand- oder kraftbetätigten Außentüren richtet, einen anschaulichen Überblick über Hintergründe,

Inhalte und Anforderungen sowie Nutzen und Chancen, die mit der Produktnorm verbunden sind.

Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Erläuterung der Inhalte und Leistungskriterien/Eigenschaften der neuen Produktnorm. Neben den allgemeinen Anforderungen werden die aus der Bauproduktenrichtlinie stammenden zwingend vorgeschriebenen Anforderungen, die sog. mandatierten Eigenschaften, eingehend dargestellt.

Hier knüpft auch der zweite Schwerpunktteil des Leitfadens an, der sich mit Fragen zur CE-Kennzeichnung befasst: Wie ist der Weg zum CE-Kennzeichen? Welche Aufgaben haben Hersteller, welche die notifizierte Prüfstelle? Welche Voraussetzungen sind für die CE-Kennzeichnung zu erfüllen? Welche Nachweise müssen gebracht werden? Was muss auf dem CE-Zeichen stehen?

Auch die speziell zu beachtenden Erfordernisse für Türen im Automatikbetrieb werden in dem ttz-Leitfaden erläutert. Bei Automatiktüren ist eine sog. Risikobewertung erforderlich, die Maßnahmen zur optimalen Absicherung der Tür aufzeigt.

Zu guter Letzt finden anwendungsorientierte Praktiker tabellarische Hilfestellungen, wenn es z.B. um Fragen möglicher Klassifizierungen und Auswahl- / Ausschreibungskriterien für Türen geht. Dies betrifft sowohl den Neubau als auch des Nachrüst- bzw. Renovierungsgeschäft.

Der Leitfaden „Die neue Türenproduktnorm DIN EN 14351-1“ ist gegen eine Schutzgebühr von 8 Euro beim Industrieverband Toren Türen Zargen (info@ttz-online.de) zu beziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
WIB Wirtschaftsvereinigung Industrie- und Bau-Systeme e.V. Pressestelle Hochstr. 113-115, 58095 Hagen Telefon: (02331) 20080, Telefax: (02331) 200840

(el)

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