Pressemitteilung | ZVEI e.V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Industrie für Herausnahme der Wohnraum-Leuchten aus Elektro-Altgeräte-Richtlinie

(Frankfurt a. M./Neukirchen-Vluyn) – Ob Kühlschrank, ausrangierter Heimcomputer oder sogar Wohnraumleuchten: Elektro- und Elektronik-Altgeräte sollen künftig einer vom Hausmüll getrennten Entsorgung zugeführt werden. Ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, alle Hersteller zur kostenlosen Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu verpflichten. Dies soll grundsätzlich ebenfalls für den „historischen“ Abfall gelten, das heißt zum Beispiel auch für Produkte, die schon vor Inkrafttreten der Richtlinie verkauft worden sind, und für solche, deren Marken und Produzenten inzwischen vom Markt verschwunden sind.

Karl-Heinz Florenz, MdEP und zuständiger Berichterstatter im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments informierte sich jetzt vor Ort in seinem Wahlkreis im „Lichtzentrum Fessen“ in Neukirchen-Vluyn über die speziellen Probleme der Wohnraumleuchtenhersteller, da er in Kürze seinen Bericht dem Umweltausschuss zur Diskussion vorlegen wird. Nach dem sogenannten Mitentscheidungsverfahren beschließt das Parlament gleichberechtigt mit den EU-Regierungen über die Entsorgungsbestimmungen für den Elektroschrott. Die erste Lesung ist im April 2001 vorgesehen.

Derzeit fallen nach Schätzungen des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. in Deutschland rund zwölf Kilogramm Elektroschrott pro Einwohner und Jahr an. Von der Gesamtmenge von rund einer Mio. Tonnen entfallen gut 55 Prozent auf Elektro-Hausgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Geschirrspüler, rund 25 Prozent auf Fernseher, Audio- und Videogeräte sowie 20 Prozent auf IT- und andere elektrische Produkte, darunter auch technische Leuchten und Wohnraumleuchten.

Im Gespräch mit Florenz erläuterte Hans Joachim Holtkötter, Vorsitzer des Marktausschusses Wohnraumleuchten im ZVEI-Fachverband Elektroleuchten, dass in Deutschland fast 60 Unternehmen etwa 23 Millionen Wohnraumleuchten mit einem Gesamtgewicht von ungefähr 20.000 Tonnen pro Jahr produzieren. Umgerechnet haben die Wohnraumleuchten einen Anteil von ca. zwei Prozent am anfallenden Elektroschrott. Jede zweite in Deutschland verkaufte Wohnraumleuchte komme dabei bereits aus dem Ausland. Mit weiter steigender Tendenz entfielen hiervon bereits 46 Prozent auf China und Taiwan.

Die im ZVEI-Fachverband Elektroleuchten zusammen geschlossenen deutschen Wohnraumleuchtenhersteller - überwiegend kleine Unternehmen mit ca. 20 bis 100 Beschäftigten - sehen keine Chance, dass speziell die vielen Fernostanbieter von den Marktüberwachungsmechanismen der Richtlinie erfasst werden. Sie müssen auch die Kosten für die Entsorgung von alten und fremden Wohnraumleuchten übernehmen, die lange vor Inkrafttreten der Richtlinie verkauft wurden und deren Hersteller nicht mehr existieren oder ermittelbar sind. Wohnraumleuchten sind gerade wegen ihrer langen Lebensdauer von zum Teil über 20 Jahren oftmals nachträglich nicht mehr identifizierbar.

Darüber hinaus gelte die Meldepflicht für die amtliche Produktionsstatistik nur für Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten. Dies bedeutet, dass viele kleine Unternehmen überhaupt nicht von der Statistik erfasst werden. Letztlich müssten die deutschen und europäischen Hersteller so, entsprechend ihrem Marktanteil, wahrscheinlich deutlich höhere Mehrkosten tragen, als die im Durchschnitt für die Gesamtrichtlinie geschätzten fünf bis zehn Prozent.

Betroffen sind ca. 5.000 Arbeitsplätze in vielen kleinen Familienunternehmen, die eine solche finanzielle Mehrbelastung nicht mehr tragen können, zumal durch die Verteuerung der Energie und der Materialpreise Zusatzkosten in zweistelliger Höhe im letzten Jahr entstanden sind. Bei dem hohen Fluktuationsgrad und dem harten Wettbewerb gerade in dieser Branche wird der Standort Deutschland nach Ansicht der Hersteller damit massiv gefährdet. Sie fordern daher die Herausnahme der Wohnraumleuchten aus der geplanten Richtlinie.


Zum Hintergrund:

- Wohnraumleuchten haben sehr unterschiedliche Formen und Materialien (z. B. Stahl, Aluminium, Keramik, Glas, Salz, Stein, Holz, Textilien, Leder oder Kunststoff).

- Ästhetische Gesichtspunkte werden höher bewertet als funktionale Charakteristiken oder lichttechnischer Wirkungsgrad.

- Der Anteil „elektrischer Teile“ ist vernachlässigbar gering (weniger als eins bis fünf Prozent des Gesamtgewichtes).

- Die Produktvielfalt ist sehr hoch (siehe Herstellerkataloge oder Angebote im Handel).

- Fünfzehn Prozent der Wohnraumleuchten werden von kleinen Kunsthandwerkern (z. B. Töpfern, Glasbläser, Bildhauer) hergestellt, die ihrem Kunsthandwerk nur eine Lampenfassung und eine kurze Anschlussleitung hinzufügen.

Das Problem:

- Die finanziellen Zusatzbelastungen durch die Richtlinie sind von den unter starkem Wettbewerbsdruck stehenden Wohnraumleuchtenhersteller nicht mehr zu verkraften.

- So genannte „Free rider“ (speziell aus Fernost und beim Einkauf über E-Commerce) können nicht erfasst werden.

- Die Fluktuation der Wohnraumleuchtenhersteller ist durch den starken Wettbewerb sehr hoch.

- Die ökonomische Last ist von den gut etablierten organisierten Herstellern alleine zu tragen, da sie entsprechend ihres Marktanteils auch die Kosten für die Entsorgung von Altgeräten derjenigen Unternehmen übernehmen müssen, die nicht mehr auf dem Markt sind.

Die Forderung:

Herausnahme der Wohnraumleuchten aus dem Geltungsbereich der Richtlinie, da das Überleben dieser Branche massiv gefährdet ist!

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. Stresemannallee 19 60596 Frankfurt Telefon: 069/63020 Telefax: 069/6302317

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